Freiwilliges Engagement
FÖJ und FSJ unter einem Dach: Erstmals gemeinsame Förderrichtlinie für Jugendfreiwilligendienste in Brandenburg
Ab 1. September gibt es erstmals im Land Brandenburg eine gemeinsame Förderrichtlinie der drei Ministerien für Umwelt, Jugend und Kultur zur Unterstützung der Freiwilligendienste für junge Frauen und Männer. Sie ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
08.06.2016
Die Förderrichtlinie wurde von Kulturministerin Martina Münch, Umweltminister Jörg Vogelsänger und Jugendminister Günter Baaske unterzeichnet. Die bisher die ESF-Förderung regelnden sogenannten verbindlichen Hinweise werden damit abgelöst.
Die neue Richtlinie dient der Förderung der Jugendfreiwilligendienste aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 6,86 Mio. Euro aus Mitteln des ESF und des Landes zur Verfügung. Dadurch können im Bereich Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) jährlich 120 FreiwiPlätze gefördert werden. In der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich Sport ist die Förderung von 119 FSJ-Plätzen pro Jahr geplant. Ein FSJ Kultur beziehungsweise ein FSJ Denkmalpflege können im Land Brandenburg jährlich bis 55 Jugendliche absolvieren.
Unabhängig von der neuen Richtlinie können sich junge Brandenburgerinnen und Brandenburger, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf den Homepages der beteiligten Ministerien informieren und bei den dort aufgeführten Organisationen, die für die Durchführung des FÖJ beziehungsweise des FSJ zugelassen sind, bewerben. Neben den ESF-geförderten Stellen gibt es weitere Plätze in den Freiwilligendiensten, die von Kommunen, Land, Bund Trägern und Einsatzstellen gefördert werden.
Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
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