Förderung der Erziehung in der Familie

Familienhebammen: Nachbesserungen bei den Frühen Hilfen sind unerlässlich

Der Deutsche Hebammenverband sieht dringenden Handlungsbedarf, die Rolle der Familienhebammen bei den Frühen Hilfen zu klären.

18.11.2014

Seit mehreren Jahren kommen im Rahmen der Frühen Hilfen sogenannte Familienhebammen bis zu einem Jahr nach der Geburt in Familien zum Einsatz. Sie begleiten vulnerable Frauen und deren Familien bei einem Bedarf, der über die übliche gesundheitliche Versorgung und psychosoziale Betreuung durch Hebammen hinausgeht. Die Tätigkeit einer Familienhebamme unterscheidet sich in der Grundlage jedoch nicht von der einer Hebamme. Familienhebammen sind zudem stets examinierte Hebammen.

Hebammen üben einen Gesundheitsfachberuf aus und arbeiten autonom in einer Vertrauensstellung für Frauen und Familien. Die Praxis der Anbindung der Familienhebammen an die Jugendhilfe im Kontext der Frühen Hilfen zieht deshalb immer wieder Probleme nach sich. Der Hebammenverband weist insbesondere auf die bisher oft ungeklärte Rechtssituation, eine geringe Honorierung und eine fehlende Abgrenzung der Hebammenhilfen bei den Frühen Hilfen zu anderen beteiligten Professionen hin. Der Hebammenverband fordert deshalb anlässlich der Halbzeitkonferenz der Bundesinitiative Frühe Hilfen, dass alle Familienhebammenleistungen in das SGB V übernommen werden.

"Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, die Rolle der Familienhebammen bei den Frühen Hilfen zu klären", meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. "Familienhebammen haben durch ihre Vertrauensstellung bei den Familien eine Schlüsselrolle in den Frühen Hilfen. Sie leisten damit wichtige und unterstützenswerte Arbeit. Derzeit sind jedoch viele Stellen unbesetzt. Wir erwarten, dass nach einer Klärung des rechtlichen Rahmens wieder mehr Hebammen in die Frühen Hilfen gehen. Als Schlüssel sehen wir dazu die Aufnahme auch der Familienhebammenleistungen in das SGB V, in dem die Hebammenhilfe ja verortet ist", so Martina Klenk. Hebammen sollten ihre Leistungen über die Krankenkassen abrechnen können. Sie sollten den Gesundheitsämtern oder Schwangerenberatungsstellen zugeordnet sein. Rechtsunsicherheiten bestehen im Moment bei der Aufsicht der Familienhebammen zwischen Gesundheits - und Jugendämtern und bei der Abrechnung der Hebammenleistungen.

Auch hinsichtlich der parteilichen Arbeit der Hebammen für die Familien und der Schweigepflicht ergeben sich Probleme in der Praxis. Hebammen arbeiten vorrangig für Schwangere und Mütter und wollen diese befähigen, ihr Kind gut zu versorgen. Hebammen sind Frauen und Familien in erster Linie verpflichtet und nicht einer Behörde wie dem Jugendamt. Dies betrifft auch die Schweigepflicht gegenüber den betreuten Familien, die nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden sollte. Kinderschutz im Sinne der Jugendhilfe gehört nicht zu den Aufgaben von Hebammen, ist aber implizit Teil und Ziel ihrer Arbeit. Eine Überwachungsfunktion des Kindes in Vertretung des Jugendamtes sollte eine Hebamme jedoch nicht ausüben müssen, sondern eine Fachkraft der Jugendhilfe bei Gefährdung des Kindeswohls eingesetzt werden. Diese Überschneidung der Hebammenhilfe mit der Tertiärprävention bewertet auch der aktuelle Zwischenbericht de r Bundes regierung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen als problematisch. Der Hebammenverband fordert hierzu konkrete Lösungsvorschläge, um schnell Abhilfe zu schaffen.

Zudem ist es Anliegen des Hebammenverbandes, dass der Einsatz des Budgets der Bundesinitiative Frühe Hilfen nicht vorrangig für den Aufbau von Verwaltungsstrukturen eingesetzt wird, sondern für die konkreten Hilfen vor Ort und die Leistungen der Familienhebammen. Wünschenswert wäre zudem nach Einschätzung des Deutschen Hebammenverbandes, wenn die Frühen Hilfen bereits in der Frühschwangerschaft einsetzen, um Gesundheitsvorsorge so früh wie möglich zu beginnen.

Quelle: Deutscher Hebammenverband vom 14.11.2014

Back to Top