Junge Menschen in der Erziehungshilfe

Fachverbände unterstützen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung

Der Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 8. November 2022 schließt eine Lücke im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen, die in Pflegefamilien oder stationären Wohngruppen aufwachsen. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Fachverbände wird der vorgelegte Abänderungsantrag nochmals ausdrücklich unterstützt.

28.11.2022

Der Bundestag hat am 10.11.2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe einstimmig zugestimmt. Der Gesetzentwurf ist zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP noch dergestalt abgeändert worden, dass die Vereinnahmung zweckgleicher Leistungen, die untergebrachte junge Menschen bei Bezug von Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, begrenzt wurde. Mit dieser Änderung sollen diese jungen Menschen nun (zumindest) einen Teil des Einkommens behalten dürfen.

Eine Anpassung der Vereinnahmung dieser zweckgleichen Leistungen war im Vorfeld vielfach von der Fachwelt gefordert worden. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Fachverbände vom 14.11.2022 wird der vorgelegte Abänderungsantrag nochmals ausdrücklich unterstützt. Die Aufrufung im Bundesrat erfolgt am 16.12.2022. Das Gesetz soll zum 1.1.2023 in Kraft treten.

Folgend findet sich die Stellungnahme im Wortlaut. Sie steht auch als PDF (296 KB) auf der Webseite des DIJuF zur Verfügung.

Teilhabe für alle sichern!

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem September 2022 zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen, die in Pflegefamilien oder stationären Wohngruppen aufwachsen, wurde von einer Vielzahl an Verbänden sehr begrüßt.

Allerdings weist er bei der Ermöglichung von Teilhabe junger Menschen, die in einer Einrichtung oder Pflegefamilie leben und gleichzeitig eine Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III oder Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III erhalten, eine Lücke auf. Nach bisheriger Regelung müssen diese jungen Menschen ihre kompletten Bezüge aus diesen Leistungen für die Kostenheranziehung einsetzen.

Änderungsantrag schließt eine Lücke

Der Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 8. November 2022 schließt nun diese Lücke. Durch die im Antrag hinzugefügten Änderungen in § 93 Absatz 1 Satz 3 wird jungen Menschen in prekären Lebenslagen eine Chance für ihre finanzielle Selbstbestimmung eröffnet.
Der Antrag sieht vor, dass diese zukünftig einen gewissen Anteil ihrer Bezüge aus der Berufsausbildungsbeihilfe oder dem Ausbildungsgeld nicht für die Kostenheranziehung einsetzen müssen.
Der Änderungsantrag wird daher von den unterzeichnenden Verbänden unterstützt. Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft ist es zu begrüßen, dass junge Menschen, die außerhalb der Herkunftsfamilie leben, in ihrem selbstbestimmtem Aufwachsen in der Gesellschaft gefördert werden. Die vorgeschlagene erweiterte Abschaffung der Kostenbeteiligung von jungen Menschen stellt einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung dar.

Unterzeichnende Verbände:

  • AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
  • Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.
  • Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
  • Evangelischer Erziehungsverband e.V.
  • Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
  • Sozialdienst katholischer Frauen SkF e.V.
  • Sozialdienst katholischer Männer SkM e.V.

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 23.11.2022

Redaktion: Kerstin Boller

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