Brandenburg

Fachkräftemodellrechnung für das Feld Kindertagesbetreuung

Die Ergebnisse der Fachkräftemodellrechnung für das Land Brandenburg zeigen, dass die Änderungen der Kita-Personalverordnung eine gute Antwort auf die statistischen Entwicklungen im Arbeitsfeld sind. So kann den Personalbedarfen begegnet werden, damit der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung eingehalten werden kann.

06.09.2023

Die Fachkräftemodellrechnung, die den Gremien und Verbänden zur Verfügung gestellt wurde, zeigt, dass jedes Jahr rein rechnerisch rund 2.000 Beschäftigte das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung dauerhaft oder temporär verlassen. Zudem beeinflussen die demografische Entwicklung, Verbesserungen der Personalbemessung und Betreuungsbedarfsquoten den jährlichen Personal(ersatz)bedarf im Arbeitsfeld.

Unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Regionen 

Insbesondere die demografische Entwicklung, so etwa Geburtenzahlen und Zu-/Abwanderung, fällt in den einzelnen Regionen des Landes in der Realität sehr unterschiedlich aus. Damit ergeben sich beispielsweise für das Berliner Umland und den weiteren Metropolraum divergierende Entwicklungen. In einigen Regionen des weiteren Metropolraums können die Bedarfe nicht nur gedeckt werden, sondern tendenziell auch darüberhinausgehende Personalkapazitäten entstehen. 

Rechnerischer Personalbedarf

Der rechnerische Personalbedarf (Neueinstellungs- und Ersatzbedarf) wird – bei Eintreten der im Modell getroffenen Annahmen – ab 2024 bis zum Jahr 2028 jährlich auf jeweils 1.900 bis zu 2.600 Personen prognostiziert (ohne Berücksichtigung der rechnerisch unbesetzten Stellen aus dem Vorjahr). Die Schwankungen resultieren u. a. aus der Verbesserung der Personalbemessung. Dem steht ein rechnerisches Personaleinstellungsangebot von 2.000 – 2.100 Fachkräften pro Jahr gegenüber, das über den gesamten Modellbetrachtungszeitraum weitgehend konstant bleibt. In den Jahren ab 2029 bis 2035 ergibt sich nach den getroffenen Annahmen ein ausgeglichenes Verhältnis von rund 2.000 Personen jährlich auf der Angebots- und Bedarfsseite. 

Reform der Kita-Personalverordnung 

Mit der geplanten Änderung der Kita-Personalverordnung kann den unterschiedlich hoch ausfallenden Personalbedarfen begegnet werden. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung bleibt der Handlungsmaßstab. Zugleich öffnet sich noch stärker die Möglichkeit zur Schaffung multiprofessioneller und multifunktionaler Teams, die der Bildungsauftrag in der Kindertagesbetreuung zunehmend erfordert.  

Der Handlungsspielraum der Träger soll deutlich erweitert werden. Gleichzeitig wird die eigene Verantwortung gestärkt, die Rechtssicherheit erhöht und bürokratische Verfahren zugleich abgebaut bzw. vereinfacht und verkürzt werden.

Begleitend zur Ausweitung der Personalgewinnungsmöglichkeiten soll unter dem Aspekt der Qualitätssicherung die Einführung von Mindeststandards für das Einrichtungspersonal und die pädagogischen Kräfte erfolgen. Es ist ein mindestens 80-prozentiger Fachkräfteanteil in jeder Einrichtung und eine Verpflichtung zur weiteren Qualifizierung von Ergänzungskräften vorgesehen. Somit werden personalwirtschaftliche Anreize für Einrichtungsträger gesetzt, um die Ausbildung und berufliche Weiterbildung der eingesetzten Ergänzungskräfte zu fördern. 

Die Ergebnisse der Fachkräftemodellrechnung für die Kindertagesbetreuung beziehen sich auf das gesamte Land Brandenburg. Es lassen sich keine regional differenzierten Aussagen für die Personalbilanz ableiten, wenngleich sich die Bedarfe und auch das Fachkräfteangebot zum Teil sehr unterschiedlich entwickeln werden.  

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 25.08.2023

Weitere Informationen zur Änderung der Kita-Personalverordnung

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