Antirassismus

Europaweite Empfehlung zur Gewährleistung der Teilhabe junger Roma

Das Ministerkomitee hat eine neue Empfehlung an die Regierungen der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates veröffentlicht, die darauf abzielt, die substanzielle Beteiligung, Vertretung und Inklusion junger Roma in allen Bereichen der Gesellschaft und der Entscheidungsfindung sicherzustellen und strukturellen Rassismus zu bekämpfen.

17.04.2023

Das Ministerkomitee empfiehlt, die von jungen Roma geäußerten Bedürfnisse und Prioritäten in allen Strategien, Normen und Programmen, die sie betreffen, systematisch und ausdrücklich zu berücksichtigen sowie Strategien und demokratische Strukturen mit dem Ziel zu evaluieren, sie so umzugestalten, dass die wirksame Beteiligung, Vertretung und Inklusion junger Roma gewährleistet ist. Die Bekämpfung jeder Form und Manifestation von strukturellem Rassismus gegen Roma und Antiziganismus sowie ihrer Auswirkungen auf die Beteiligung junger Roma ist eine Voraussetzung dafür, dass diese uneingeschränkten und wirksamen Zugang zu allen Grundrechten und -freiheiten haben und sie ausüben können. Dies schließt den freien und nicht diskriminierenden Zugang zu hochwertiger Bildung, Ausbildung und Arbeit für alle jungen Roma ein.

Ebenso empfiehlt das Ministerkomitee, die Möglichkeiten von Organisationen, Gruppen und Initiativen junger Roma sowie von Organisationen und Jugendzentren, die sich auf junge Roma konzentrieren, als Räume zu unterstützen und zu stärken, in denen die Rolle als Staatsbürgerinnen und -bürger ausgeübt werden kann, Jugendarbeit, informelle Bildung und informelles Lernen gefördert wird und sie ihre kulturelle Identität, Sprache und Geschichte ausdrücken und pflegen können.

Alle Strategien, Maßnahmen und Programme im Zusammenhang mit dieser Empfehlung sollten die Vielfalt der Roma-Gemeinschaften achten und insbesondere die intersektionelle Diskriminierung von Roma-Mädchen und -Frauen, LGBTI+-Roma, muslimischen Roma und jungen Roma in isolierten und ländlichen Gemeinden berücksichtigen.

Die Zivilgesellschaft, einschließlich Nicht-Roma-Jugendräte und -organisationen, sollten dazu aufgerufen werden, zur Umsetzung und Evaluierung der Empfehlung beizutragen. Nach ihrer Verabschiedung wird die Umsetzung der Empfehlung alle fünf Jahre überprüft.

Quelle: Europarat vom 05.04.2023

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