Sozialpolitik
Europarats-Bericht: Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Empfehlungen
Kürzlich hat die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats in einem Bericht festgestellt: Deutschland muss mehr gegen Rassismus tun. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt die Empfehlungen der ECRI.
19.03.2020
Deutschland muss größere Anstrengungen unternehmen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt den am 17. März 2020 vorgelegten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über Deutschland und unterstützt die darin enthaltenen Empfehlungen. Gefordert werden unter anderem eine intensivere Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, ein effektiveres Vorgehen gegen Hassrede im Internet und ein erweitertes Mandat sowie zusätzliche Kompetenzen für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
„Der Bericht von ECRI unterstreicht, dass Deutschland größere Anstrengungen unternehmen muss, um Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen”, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, in Berlin. „Es ist gut, dass ECRI klar hervorhebt, wie entscheidend ein wirksames Gleichbehandlungsrecht und starke Antidiskriminierungsstellen in Bund und Ländern sind, wenn wir dem Problem des Alltagsrassismus ernsthaft begegnen wollen.”
Die dringlichsten Empfehlungen
Von den 15 konkreten Empfehlungen des Berichts hebt ECRI zwei als besonders dringlich hervor. Ihre Umsetzung soll bereits nach zwei Jahren überprüft werden. Das betrifft zum einen den Aufbau eines „stimmigen Systems von Organisationen“ zur Unterstützung von Opfern von Diskriminierung durch die Einrichtung unabhängiger Antidiskriminierungsstellen in allen 16 Ländern. Zum anderen wird gefordert, eine Studie über Racial Profiling durch die Polizei in Bund und Ländern in Auftrag zu geben, um diese Praxis zu beenden und zukünftig zu verhindern. ECRI konstatiert „starke Indizien für das Vorhandensein von ausgeprägtem Racial Profiling“ in der Arbeit der Polizeibehörden.
Weiterhin kritisiert die Kommission, dass sich der „konstante rassistische und fremdenfeindliche Diskurs der extremen Rechten“ zunehmend auf die öffentliche Debatte niederschlage, und stellt insbesondere einen „hohen Grad von Islamophobie“ fest. ECRI würdigt aber auch eine Reihe positiver Entwicklungen seit dem letzten Bericht aus dem Jahr 2015. Dazu gehören etwa eine verbesserte Bekämpfung von Hassrede u.a. durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, eine breitere Versorgung mit Kindergartenplätzen für Familien mit Migrationshintergrund und die Einführung der „Ehe für alle“ und des Geschlechtseintrags „divers“. Auch die Leistungen Deutschlands bei der Aufnahme von Geflüchteten im Jahr 2015 werden positiv hervorgehoben.
Über die ECRI
ECRI ein Gremium des Europarats, hat in seinem sechsten Berichtszyklus die Lage in Deutschland zu den Themen Rassismus, Antisemitismus, LSBTI-Feindlichkeit und Intoleranz untersucht.
Der Expertenkreis bereiste 2019 die Bundesrepublik und führte Gespräche mit Vertreter(inne)n der Zivilgesellschaft, von Bund und Ländern sowie unabhängigen Fachinstitutionen. Der Bericht und die Empfehlungen berücksichtigen Entwicklungen bis zum Juni 2019.
Hintergrund
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 17.03.2020
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