Recht

EU: Mutterschutz für Selbstständige

Ab heute (4. August 2010) haben selbständig Erwerbstätige und deren Partner erstmals Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Mit der neuen EU-Rechtsvorschrift über Mutterschutz und Rentenleistungen für selbstständig Erwerbstätige, die heute in Kraft tritt, wird der soziale Schutz von Millionen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und die Position von Frauen als Unternehmerinnen gestärkt.

04.08.2010

"Mit der neuen Richtlinie vollzieht Europa einen wichtigen Schritt, um den sozialen Schutz zu verbessern und selbstständig erwerbstätigen Männern und Frauen sowie deren Partnern gleiche wirtschaftliche und soziale Rechte zu gewähren. Ich fordere alle Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie rasch umzusetzen, damit unsere Bürger die daraus resultierenden Vorteile nutzen können", erklärte Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft.

Selbstständig erwerbstätiger Frauen und mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner können jetzt Mutterschaftsleistungen erhalten, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit während mindestens 14 Wochen ermöglichen. Die EU-Mitgliedstaten müssen die Richtlinie nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Die Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben finden Sie unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9352_de.htm

Quelle: PM Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 04.08.2010

 

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