Corona-Finanzhilfen

EU-Kommission unterstützt Jugendherbergen in Deutschland

Einrichtungen wie Jugendherbergen und Schullandheime haben während des Lockdowns teils erhebliche Einkommenseinbußen erlitten. Die EU-Kommission hat nun die deutsche Entschädigungsregelung genehmigt und macht damit den Weg für Zuschüsse frei.

07.12.2020

Von der Entscheidung der EU-Kommission profitieren Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten, die pandemiebedingte Einkommensverluste hinnehmen mussten. Die öffentliche Unterstützung wird in Form von direkten Zuschüssen erfolgen und bis zu 60 Prozent der Verluste ausgleichen, die den Begünstigten in der Zeit zwischen dem Beginn des Lockdowns und dem 31. Juli 2020 entstanden sind. Der berücksichtige Zeitraum kann unterschiedlich lang sein, da der Lockdown je nach Bundesland zu verschiedenen Zeitpunkten begann. Während dieses Zeitraums mussten die Begünstigten aufgrund der staatlich verhängten Corona-Maßnahmen ihre Unterbringungsmöglichkeiten schließen.

Bei der Berechnung der Einnahmeverluste werden alle Kostensenkungen, aus den während des Lockdowns erzielten Einnahmen und alle möglichen finanziellen Beihilfen abgezogen, die vom Staat oder von Dritten zur Bewältigung der Folgen des Coronavirus-Ausbruchs gewährt oder tatsächlich ausgezahlt wurden. Auf der Ebene der Bundesregierung wird den antragsberechtigten Einrichtungen ein Budget von bis zu 75 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Diese Mittel sind jedoch nicht ausschließlich für dieses Programm vorgesehen.

Darüber hinaus können auch regionale Behörden (auf Landes- oder kommunaler Ebene) diese Regelung aus den kommunalen Haushalten in Anspruch nehmen. In jedem Fall stellt die Regelung sicher, dass dieselben förderfähigen Kosten nicht zweimal durch verschiedene Verwaltungsebenen ausgeglichen werden können.

Deutsche Regelung im Einklang mit EU-Recht

Die Kommission hat die Maßnahme nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Dieses EU-Gründungsdokument ermöglicht es, staatliche Beihilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten zu genehmigen, mit denen bestimmte Unternehmen oder bestimmte Sektoren für Schäden entschädigt werden sollen, die durch außergewöhnliche Ereignisse wie den Ausbruch des Coronavirus entstanden sind.

Die Kommission stellte fest, dass die deutsche Regelung Schäden ausgleicht, die in direktem Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen. Sie stellte auch fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die geplante Entschädigung nicht über das hinausgeht, was zur Wiedergutmachung der Schäden erforderlich ist. Die Regelung steht also mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang.

Quelle: Europäische Kommission Deutschland vom 27.11.2020

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