Coronavirus

Erziehungshilfefachverbände: Kinderschutz dringend sicherstellen

Der Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände widmet sich dem dringenden Handlungsbedarf bei Sicherstellung des Kinderschutzes in Zeiten von Corona. Erläutert wird die Herausforderung für junge Menschen und Familien mit und ohne schwierige Lebenssituationen den (Coronabedingt eingeschränkten) Alltag zu bewältigen. Die Unterstützung und auch der Schutz durch die Kinder- und Jugendhilfe müsse nach wie vor gewährleistet sein.

30.04.2020

Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland (AFET, BVkE, EREV und IGfH) reagieren auf den ihnen signalisierten, dringenden Handlungsbedarf der Praxis und nehmen die Pressemitteilung der Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey zum Anlass für ihren gemeinsamen Zwischenruf „Dringender Handlungsbedarf bei Sicherstellung des Kinderschutzes in Zeiten von Corona (Covid-19)" (PDF).

Dringender Handlungsbedarf bei Sicherstellung des Kinderschutzes 

Die Erziehungshilfefachverbände wenden sich in ihrem Zwischenruf an Bund, Länder und Kommunen und weisen auf einige zentrale Aspekte bei der Sicherstellung des Kindeswohls in Deutschland hin:

  1. Infrastruktur für Familien und junge Menschen absichern Die Infrastruktur zur Unterstützung der jungen Menschen und Familien muss erhalten bleiben. Kreative Lösungen sollten unterstützt und anerkannt werden. Dazu gehört auch die Sicherstellung zuverlässiger (auch telefonischer) Erreichbarkeit für junge Menschen und Familien, aber auch die Absicherung ambulanter Hilfen durch Fachleistungsstunden, durch angepasste Angebote und Finanzierungen. Die soziale Infrastruktur ist für die Zeit der Veränderungen der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten. Dazu gehören auch Angebote nach § 32 SGB VIII als präventive Maßnahmen, die zur Zeit von behördlichen Schließungen betroffen sind.
     
  2. Notbetreuung der verletzbaren jungen Menschen und Familien sicherstellen Aufgrund der Zuspitzung der Situation in den Familien müssen sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen kurzfristig zur Entlastung möglich sein. Hierfür braucht es die Stärkung der sozialen Infrastruktur und die Unterstützung der Fachkräfte. Vor allem aber für Familien mit besonderen Belastungen sind die Öffnung der Kindernotbetreuung oder das Angebot einer Betreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe von großer Bedeutung.
     
  3. Reagieren auf sich ändernde Bedarfe in den stationären Erziehungshilfen Ebenso wie in den Familien benötigt die Arbeit in den stationären Hilfen wesentlich mehr pädagogische Betreuungszeiten und Anpassung an die aktuellen Entwicklungen in den Heimen und Wohngruppen – ausgelöst durch den geänderten Tagesablauf, Wegfall der Beschulung und Freizeitaktivitäten etc. Die Elternarbeit und Elternkontakte, sowie die Hilfeplan- und Beteiligungsgespräche, sind  in den stationären Hilfen auch in Krisenzeiten wichtig und in Form von Alternativen, z.B. Videokonferenzen, sicherzustellen.
     
  4. Umgang mit vulnerablen Familien dialogisch klären Isolation und weniger strukturierter Tagesablauf können in den Familien zu Aggressionen und Gewalt führen. Es ist zu vermuten, dass dadurch die Zahl der Kindeswohlgefährdungen steigen wird. Es bedarf konkreter Abstimmungsstrukturen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bei der Krisenversorgung von vulnerablen Familien oder Kindern psychisch kranker bzw. behinderter Eltern. Gesundheitshilfe und die Kinder- und Jugendhilfe müssen sich vor Ort aufeinander abstimmen.
     
  5. Umgang mit (infizierten) Kindern und Jugendlichen schnellstmöglich klären, auch bei Inobhutnahmen Für die Unterbringung infizierter Kinder und Jugendlicher sowie ihrer Geschwister, die nicht in häuslicher Quarantäne versorgt werden können, oder für Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen in Quarantäne versorgt werden, müssen in übergreifenden Bund-Ländergesprächen Klärungen erfolgen und schnellstmöglich Lösungen gefunden werden: Den freien wie öffentlichen Trägern fehlen zur Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen aktuell Kapazitäten und geklärte Rahmenbedingungen. Vor Ort sollten Regelungen für Kooperationen und Austausch mit medizinischen Diensten getroffen werden. Zu den Rahmenbedingungen zählen auch Schutzkleidung, Gesichtsmasken, Hygienemittel, verlässlicher Zugang zu Testmöglichkeiten, Anpassung der Arbeitszeitregelungen, Erhöhung des Stellenschlüssel und Verhaltensregeln für akute Situationen sowie Schulungen von Fachkräften. Zugleich sollte im Sinne der jungen Menschen so viel Normalität wie möglich erhalten bleiben. 

Kinder- und Jugendhilfe ist systemrelevant

In Zeiten der Begegnung der Pandemie sei es wesentlich, grundlegende Rechte der jungen Menschen und Bedarfe der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. Nur wenn hier die Grundlage für die Zeit nach der Pandemie geschaffen werde, könne auf eine intakte soziale Infrastruktur zurückgegriffen werden. Die zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen nach Aussage der Verbände, dass es richtig und außerordentlich wichtig war, die Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzmaßnahmen der systemrelevanten Infrastruktur zuzuordnen. 

Der vollständige Zwischenruf „Dringender Handlungsbedarf bei Sicherstellung des Kinderschutzes in Zeiten von Corona (Covid-19)" (PDF) steht auf den Internetseiten des AFET zum Download bereit.

Kontakt

Die Vorstände der Erziehungshilfefachverbände in Deutschland 

  • AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Georgstr. 26, 30159 Hannover 
  • BVkE- Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V.  Karlstraße 40, 79104 Freiburg
  • EREV – Evangelischer Erziehungsverband Flüggestr. 21, 30161 Hannover
  • IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen Galvanistr. 30, 60486 Frankfurt

Redaktion: Iva Wagner

Back to Top