Nordrhein-Westfalen
Erfolgreiche Förderung der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege wird fortgesetzt
Frühkindliche Bildung ist entscheidend für erfolgreiche Bildungswege. Dafür braucht es gut ausgebildetes Personal. Das Familienministerium verstärkt deshalb seine Bemühungen zur Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und ermöglicht ab dem Schuljahr 2025/26 erneut die Förderung weiterer rund 900 praxisintegrierter Ausbildungsplätze zur*zum staatlich geprüften Kinderpfleger*in.
23.06.2025
Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Zeitraum von 2025 bis 2026 den Trägern von Kindertageseinrichtungen für die Bereitstellung von bis zu 900 Ausbildungsplätzen insgesamt rund elf Millionen Euro zur Verfügung. Die praxisintegrierte Ausbildung wird ab dem ersten Tag vergütet. Förderanträge können ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab Freitag, 13. Juni, bis Donnerstag, 31. Juli 2025, über die Plattform Förderung.NRW gestellt werden.
Familienministerin Josefine Paul:
„Kinderpfleger*innen stellen eine wichtige und unverzichtbare Säule der pädagogischen Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen dar. Ich freue mich, dass wir die Kita-Träger erneut dabei unterstützen können, in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Neben der Förderung der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen, unterstützen wir die piA für Kinderpfleger*innen als Teil unserer Fachkräfteoffensive. Für die Landesregierung hat die frühkindliche Bildung Priorität. Deswegen nehmen wir trotz herausfordernder Haushaltslage für die Weiterförderung der praxisintegrierten Ausbildung noch einmal elf Millionen Euro in die Hand.”
Staatlich geprüfte Kinderpfleger*innen werden in nordrhein-westfälischen Kitas als sogenannte Ergänzungskräfte eingesetzt. Seit dem Schuljahr 2021/2022 kann die zweijährige Ausbildung zur*zum staatlich geprüften Kinderpfleger*in auch in Form einer praxisintegrierten Ausbildung (piA) absolviert werden. Dabei wird deutlich mehr Ausbildungszeit in der Praxis in einer Kindertageseinrichtung verbracht. Zudem erhalten die Schüler*innen von Beginn an eine Vergütung.
Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren. Träger, die beispielsweise Kita-Helfer*innen zu Kinderpfleger*innen qualifizieren wollen, sollten vor Antragstellung die Möglichkeiten einer gegebenenfalls besser geeigneten Beschäftigtenqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen.
Weitere Informationen
- Die Möglichkeit der Antragstellung auf Förderung.NRW
- Die piA-K Förderrichtlinie 2025
Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.06.2025
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