Nordrhein-Westfalen
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Die Landeskommission NRW legte Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor. Sie fordert ein Landesaufarbeitungsgesetz mit verbindlichen Rechten für Betroffene. Zudem soll ein unabhängiger Betroffenenrat eingerichtet werden. Der Bericht betont die staatliche Mitverantwortung bei Gewalt in Familien.
01.10.2026
Die Landeskommission hat am 9. September 2026 zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Düsseldorf ihren Abschlussbericht vorgestellt. Von Mai 2025 bis Juli 2026 hat das unabhängige Expert*innengremium ein Konzept ineinander verschränkter, abgestimmter Haltungs-, Struktur- und Verfahrensstandards entwickelt, die es der Landesregierung ermöglichen, Wege der gesellschaftlichen und individuellen Aufarbeitung zu bereiten und die rechtlichen sowie strukturellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Das ISA hat diesen intensiven Arbeitsprozess fachlich und organisatorisch begleitet.
In ihrem Abschlussbericht betont die Landeskommission, dass sich das Land NRW in der Aufarbeitung nicht auf die Selbstregulierung von Institutionen, Betrieben und Familien verlassen kann. Stattdessen gilt es Aufarbeitung als dauerhafte staatliche und gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und umzusetzen. Das schließt auch die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Familie ein, die die es eine stärkere staatliche Mitverantwortung braucht.
Zentrale Forderung der Kommission ist daher ein Landesaufarbeitungsgesetz, das das Recht Betroffener auf Aufarbeitung verbindlich festschreibt. Dazu gehören unter anderem ein Anspruch auf fachkundige Beratung und Begleitung, Beteiligungsrechte sowie ein umfassender Aktenzugang. Um sicherzustellen, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen dauerhaft und strukturell an politischen Entscheidungen beteiligt werden, fordert die Kommission zudem die Einrichtung eines unabhängigen Betroffenenrat auf Landesebene sowie eine Förderung von Betroffenen-Selbstorganisationen. Eine ständigen Landesaufarbeitungskommission soll darüber hinaus die Einhaltung der formulierten Standards überwachen, Aufarbeitungsprozesse begleiten, externe Aufarbeitungskommissionen berufen und die Qualität der Verfahren sichern.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Bericht der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im familiären Kontext. Die Kommission betont ausdrücklich, dass sexualisierte Gewalt in Familien keine Privatsache sei. Das Land müsse seine politische Mitverantwortung anerkennen und Betroffenen entsprechende Aufarbeitungs- und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stellen.
Mit der Übergabe der Empfehlungen an den Landtag endet die Arbeit der Landeskommission. Zugleich beginnt die politische Auseinandersetzung über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Ergebnisse markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer verbindlichen, transparenten und betroffenenorientierten Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Institut für soziale Arbeit e. V. vom 11.09.2026
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