Rheinland-Pfalz
Einrichtung einer Landesbeauftragtenstelle für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs
Der Ministerrat Rheinland-Pfalz hat die Einrichtung einer unabhängigen Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Die neue Stelle soll Prävention, Intervention und Nachsorge koordinieren, Betroffene stärker einbeziehen und ihre Rechte sichern. Grundlage ist ein Landesgesetz, das auch einen Betroffenenrat verankert.
26.09.2025
Der Ministerrat Rheinland-Pfalz hat sich am 16.9.2025 auf die Einrichtung einer bzw. eines Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) verständigt. Rheinland-Pfalz wird damit als erstes Bundesland eine unabhängige Beauftragtenstelle auf Landesebene einrichten, die die Maßnahmen der Landesregierung zur Prävention, Intervention und Nachsorge koordinieren wird. Ziel ist es, sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen aus der Tabuzone zu holen und die Rechte und die Stimme Betroffener zu stärken. Angesiedelt wird die Stelle im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Mainz. Mit dem entsprechenden Landesgesetz soll zudem der Betroffenenrat rechtlich verankert werden. Er berät die bzw. den Landesbeauftragten und kann eigene Maßnahmen initiieren. Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden.
Die Einrichtung einer LBSKM-Stelle ist eine zentrale Forderung aus den Handlungsempfehlungen des Pakts gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dieser ist ein im Jahr 2022 gestartetes Projekt der Landesregierung, um das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz noch stärker in den Fokus zu rücken. Die Empfehlungen wurden von einer Fachkommission, in der Katharina Lohse für das DIJuF aktiv war, und dem ersten Landesbetroffenenrat in Deutschland gemeinsam mit rd. 180 beteiligten Personen erarbeitet und der Landesregierung im September 2024 übergeben.
Weitere Informationen
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 16.09.2025
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