Schleswig-Holstein
Einheitliche Regelung für inklusive Ganztagsangebote
Schleswig-Holstein setzt den Ganztagsanspruch für Grundschulkinder inklusiv um. Familien von Kindern mit Behinderung erhalten notwendige Unterstützung auch im Ganztag. Die Regelung sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe.
08.07.2026
Schleswig-Holstein setzt den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 1. August 2026 inklusiv um. Familien von Kindern mit Behinderung können notwendige Unterstützungsleistungen im gesamten schulischen Ganztagsangebot erhalten.
Einheitliche und rechtssichere Lösung
Familien können Unterstützungsleistungen als Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem Paragraf 9 des Sozialgesetzbuches beantragen. Dies gilt für Unterricht und Ganztagsangebote am Nachmittag. Damit wird ein landesweit einheitliches Verfahren geschaffen.
Keine zusätzlichen Kosten für Eltern
Mögliche Mehrkosten übernimmt das Land. Eltern von Kindern mit Behinderungen müssen keine zusätzlichen Beiträge für notwendige Unterstützungsleistungen zahlen.
Mehr Teilhabe für alle Kinder und bessere Unterstützung
Die Regelung sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe. Ganztagsangebote stehen allen Grundschulkindern offen – unabhängig von einem Förderbedarf. Zur inklusiven Umsetzung werden höhere Betreuungsschlüssel und zusätzliche Sachmittel für Schüler*innen mit anerkanntem Förderbedarf bereitgestellt. Zudem sollen multiprofessionelle Teams und gemeinsame Unterstützungsmodelle weiter ausgebaut werden.
Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein vom 03.06.2026
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