Europäische Kindergarantie
Ein großer Schritt im Kampf gegen Kinderarmut


Der europäische Lobbyverband für Kinder Eurochild drückt in seiner öffentlichen Erklärung als Reaktion auf die Annahme der Ratsempfehlung zur Kindergarantie seine große Freude über diese historische Entscheidung aus.
25.06.2021
Nach sechs Jahren intensiver Verhandlungen und Lobbyarbeit freut sich Eurochild über die Annahme der Empfehlung des Rates zur Einführung einer europäischen Kindergarantie. Zum ersten Mal hat die Europäische Union ein Vorzeigeinstrument entwickelt und vereinbart, das bedürftigen Kindern einen effektiven und kostenlosen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Ernährung und Bildung „garantiert“.
„Die Verabschiedung der Kindergarantie ist ein historischer Moment für den Schutz der Kinderrechte in Europa. Angesichts der Tatsache, dass mehr als jedes vierte Kind in der EU vor der Pandemie von Armut betroffen war, wird die Kindergarantie-Initiative jetzt mehr denn je benötigt. Das politische Gütesiegel in Form der Ratsempfehlung zeigt, dass alle 27 EU-Länder die dringende Notwendigkeit erkannt haben, Kinderarmut zu bekämpfen, und sich zum Handeln verpflichtet haben.“ so Jana Hainsworth, Generalsekretärin von Eurochild.
18 Millionen Kinder waren schon vor der Coronakrise von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Es wird erwartet, dass diese Zahl aufgrund der alarmierenden sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie noch steigen wird. Die wirksame Umsetzung der Europäischen Kindergarantie wird dazu beitragen, das vereinbarte Ziel, 5 Millionen Kinder bis 2030 aus der Armut zu befreien, zu erreichen. Eurochild hofft sogar, dass es die EU-Mitgliedsstaaten motivieren wird, sich ein noch ehrgeizigeres Ziel zu setzen.
Eurochild dankt dem Europäischen Parlament dafür, dass es den Grundstein für ein so wichtiges politisches Instrument gelegt hat, der Europäischen Kommission für die Vorlage eines soliden Vorschlags und der portugiesischen Ratspräsidentschaft für die Verwirklichung des Vorschlags.
Errungenschaften und nächste Schritte
Auch dank der Lobbyarbeit von Eurochild wird die Kindergarantie angemessen finanziert werden. Mitgliedstaaten, deren Kinderarmutsquote über dem EU-Durchschnitt liegt, müssen mindestens 5 % ihrer Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds+ für die Bekämpfung von Kinderarmut bereitstellen, während alle anderen Mitgliedstaaten einen angemessenen Teil ihrer ESF+-Mittel aufwenden müssen. Die Empfehlung legt auch fest, dass die in den nationalen Aktionsplänen zur Kindergarantie skizzierten Maßnahmen aus verschiedenen EU-Fonds und nationalen Budgets finanziert werden sollen.
Zum Beispiel wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie bis Ende März 2022 umfassende nationale Pläne vorlegen, in denen sie angeben, welche Ziele sie erreichen wollen, welche Kategorien von bedürftigen Kindern sie erreichen wollen und wie sie dies zu tun gedenken. Von den Mitgliedstaaten wird außerdem erwartet, dass sie eine/-n nationale/-n Koordinator/-in für die Kindergarantie ernennen und Kinder und die Zivilgesellschaft in die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des nationalen Aktionsplans einbeziehen.
Die nächsten neun Monate sind ein kritisches Zeitfenster für die Mitgliedsstaaten, um ihre Politiken und öffentlichen Ausgabenpläne zu gestalten und den Weg für die Beseitigung von Kinderarmut zu ebnen. Der europäische Kinderlobbyverband Eurochild freut sich darauf, mit den Mitgliedern zusammenzuarbeiten, wenn sie jetzt in die Umsetzungsphase eintreten und diese wichtigen Versprechen in konkrete Maßnahmen umsetzen.
Quelle: Eurochild vom 14.06.2021
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