Stellungnahme
DVJJ beleuchtet KJSG hinsichtlich Jugendstrafrecht und Jugendstrafverfahren

Die Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) bezieht sich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) auf Aspekte, die das Jugendstrafrecht und das Jugendstrafverfahren betreffen. Neben inhaltlichen Punkten werden auch die unzureichende Transparenz der Beteiligungsmöglichkeiten und die zu kurze Frist für die Abgabe von Stellungnahmen bemängelt.
30.10.2020
Dem Referentenentwurf vom 5. Oktober 2020 ist ein langer Prozess vorausgegangen. Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigte, durch die Initiative „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Aus der Sicht des DVJJ sei dies nur unzureichend gelungen, da der Prozess und die Beteiligungsmöglichkeiten wenig transparent gewesen wären. Außerdem wurde angemerkt, dass eine Frist von drei Wochen zur Stellungnahme zu einem derart komplexen Reformvorhaben zu kurz sei. Eine angemessen breite Beteiligung innerhalb der stellungnehmenden Institutionen sei so kaum möglich.
Die DVJJ bezieht sich in ihrer Stellungnahme nur auf Aspekte, die das Jugendstrafrecht und das Jugendstrafverfahren betreffen, und daher auf die Themen:
- Junge Volljährige, §§ 41, 41a SGB VIII-E,
- Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe und Fallkonferenzen, § 52 SGB VIII-E,
- Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien, § 37a JGG-E, und
- Mitteilungspflichten von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, § 5 KKG-E.
Die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf lässt sich auf der Webseite der DVJJ downloaden.
KJSG-RefE 2020
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.
Über die DVJJ
Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ist Deutschlands Fachverband für Jugendkriminalrecht. Sie fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen und fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisrelevante Fragestellungen. Der Verband hat rund 1.500 Mitglieder aus allen Berufsgruppen, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind oder sich wissenschaftlich mit Jugenddelinquenz und Jugend-kriminalrecht befassen.
Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
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