Kinderschutz
DJI Online Thema 2009/11: 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - mangelhafte Umsetzung in Deutschland
Vor 20 Jahren haben die Vereinten Nationen die UNKinderrechtskonvention verabschiedet. Deutschland hat sie 1992 ratifiziert. Die UN-Konvention fordert einen kindeswohlorientierten Umbau bzw. eine kindeswohlorientierte Anwendung des nationalen Rechts. Dies sei in der Bundesrepublik Deutschland bis heute nur teilweise geschehen, kritisiert Dr. Susanne Nothhafft vom Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung (IzKK).
06.11.2009
„Würden die Zielbestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in innerstaatlichen rechtlichen Entscheidungsprozessen zukünftig so angewendet, wie es eine völkerrechtliche Zielbestimmung verlangt, wäre der Weg frei für eine kindeswohlorientierte Rechtskultur“, so die Juristin Dr. Susanne Nothhafft. Als Rechtssubjekte verstanden seien Kinder nicht mehr Objekte des Handelns Erwachsener, sondern könnten selbst Rechte in Anspruch nehmen und auf die Erfüllung dieser Rechte bestehen. Die sozio-politischen Konsequenzen dieser neuen Rechtsstellung von Kindern stünden aber noch weitgehend aus, kritisiert Nothhafft im Interview mit DJI Online.
Das IzKK bildet mit seinem thematisch breit aufgestellten Arbeitsauftrag zur primären, sekundären und tertiären Prävention im Bereich der Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung die von der UN-Kinderrechtskonvention intendierten Schutzziele ab. Es war u.a. an der Vorbereitung von Aktionsplänen der Bundesregierung auf diesem Gebiet beteiligt und begleitet deren Umsetzung. Dazu gehören der „Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010“, der „Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ sowie das „Aktionsprogramm Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“. Das Arbeitsspektrum des IzKK spiegelt die inhaltliche Trias der UN-Konvention „Schutz -Förderung - Partizipation“ und setzt mit der aktuellen Ausgabe seiner IzKK-Nachrichten einen weiteren gewichtigen und konstruktiven Meilenstein auf dem Weg zur verbesserten Umsetzung der Kinderrechte.
Zu den aktuellen Forderungen zahlreicher Verbände und Organisationen, die sich dem Kindeswohl verschrieben haben, gehört neben der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz eine stark verbesserte Miteinbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Belange, die sie betreffen. Zwei Gastbeiträge für DJI Online veranschaulichen, wie eine stärkere Partizipation aussehen könnte. Insbesondere mit Blick auf den Kinderschutz fordert Prof. Dr. Manfred Liebel (Internationale Akademie für innovative Pädagogik, Psychologie und Ökonomie Berlin) eine andere und weniger paternalistische Sicht auf Kinder und deren Schutzbedürfnis. Er plädiert für Schutzkonzepte, die ausdrücklich auf die Eigeninteressen, Kompetenzen und die Partizipation der Kinder und Jugendlichen bauen.
Julia Droege liefert in ihrem Beitrag praktische Hinweise dafür, wie europäische Großstädte bei der Planung und Gestaltung von Freiräumen und Spielflächen erfolgreich mehr Kinder- und Jugendbeteiligung etablieren können. Anhand eines Projekts der Stadt Stuttgart, die 2007 mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung das Europäische Netzwerk „Cities for Children“ gegründet hat, um Kinderfreundlichkeit als vorrangigen kommunalpolitischen Schwerpunkt festzuschreiben, zeigt die verantwortliche Koordinatorin im Einzelnen auf, wie eine stärkere Partizipation von Kindern und Jugendlichen aussehen kann.
Weitere Informationen finden Sie <link http: www.dji.de thema _blank external-link-new-window externen link in neuem>hier.
Quelle: Deutsches Jugendinstitut e.V.
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