Bildungspolitik
Digitale Medien sind für die soziale Teilhabe unabdingbar
"Heute kann der Umgang mit digitalen Medien als eine zentrale Kulturtechnik neben dem Lesen, Schreiben und Rechnen verstanden werden." Das sagte Steffen Albrecht vom Büro für Technikfolgenabschätzung bei der Vorstellung des TAB-Berichts "Digitale Medien in der Bildung".
09.06.2016
Digitale Medien könnten das Lernen selbst verbessern und die Motivation erhöhen. So könnten ganz neue Formen der Vermittlung von Wissen entstehen. Es gebe allerdings nach wie vor eine große Diskrepanz zwischen der Verbreitung digitaler Medien im Alltag und ihrer Nutzung im Unterricht, und zwar nicht nur in Schulen, sondern auch an Hochschulen, in der beruflichen Bildung und auch in der frühkindlichen Bildung. Um dies zu ändern sei nicht nur eine bessere Ausstattung nötig, sondern vor allem auch eine bessere technische und pädagogische Unterstützung der Lehrenden. Es gebe noch immer viele Vorbehalte gegenüber dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Bei der tatsächlichen Nutzung von Computern im Unterricht liege Deutschland selbst hinter Ländern zurück, deren Schulen schlechter ausgestattet seien als die in der Bundesrepublik. Ganz offensichtlich würden selbst die vorhandenen Geräte nur selten genutzt werden.
Zudem gebe es laut einer Untersuchung hohe soziale Disparitäten. Schüler aus Familien mit einem hohen Bildungsstand und ökonomischen Status würden über eine deutlich höhere Medienkompetenz verfügen. Solche Ungleichheiten könnten Schulen teilweise auffangen, aber das koste Geld.
An den Bund gerichtet schlagen die Verfasser des Berichts unter anderem vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Medien anzupassen. Dies betreffe in erster Linie das Urheberrecht, aber auch beim Jugendmedienschutz gebe es Veränderungsbedarf. Ferner fordern die Verfasser mehr Forschung, um die Umsetzung der Programme zu begleiten und zu klären, welche Einsatzformen digitaler Medien den größten Nutzen brächten.
Der TAB-Bericht "Digitale Medien in der Bildung" wurde am 08. Juni 2016 dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgelegt.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 342 vom 08.06.2016
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