Position

„Die Reform der Grundsicherung jugendgerecht gestalten“

Die BAG KJS betont, dass die Reform der Grundsicherung junge Menschen in den Mittelpunkt stellen sollte, indem sie Qualifizierung vor Vermittlung in Arbeit priorisiert. Sie fordert gebündelte Leistungen, die verschiedene Unterstützungen umfassen, und einen vertrauensvollen Umgang des Staates. Ziel ist es, junge Menschen zu befähigen, aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben.

10.12.2025

In der Position „Die Reform der Grundsicherung jugendgerecht gestalten“ betont die BAG KJS: Im Mittelpunkt der Reform muss stehen, Menschen zu fördern – insbesondere junge Menschen. Die vorrangige Qualifizierung für oder in Ausbildung und Beruf muss vor der Vermittlung in Arbeit angestrebt werden. Leistungen müssen gebündelt und derart bereitgestellt werden, dass Teilleistungen (etwa Bildung und Teilhabe, Kinderzuschläge, Wohngeld) inkludiert sind. Vertrauen und Zutrauen des Staates in die Menschen muss Leitgedanke in der Grundsicherung sein.

Junge Menschen haben das Recht auf einen Sozialstaat, der sie in ihren individuellen Bedarfen fördert, ihre Teilhabe garantiert und ihnen verlässlich in Notlagen hilft. Viele junge Menschen bleiben ausgeschlossen, wenn ihre Teilhabe nicht strukturell gewährleistet ist. Eine Reform muss daher stets das Ermöglichen von Teilhabe sicherstellen und junge Menschen befähigen: damit sie als Subjekte handeln und die Gesellschaft mitgestalten können und nicht als Objekte von Politik behandelt werden. Zu einer so verstandenen Beteiligung will und wird die BAG KJS auch zukünftig beitragen.

Weiterführende Informationen

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit vom 20.11.2025

Redaktion: Klara Neumann