Nachgefragt – jugendhilfeportal.de

Die Coronapandemie erfordert schnelles, koordiniertes Handeln. Jetzt. – Ein Resümee

Für das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe kommentierte Christa Frenzel die Ergebnisse zum IMA-Bericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ und führte Interviews zu den Kernempfehlungen des Berichts. Lesen Sie hier den Abschlussartikel zu unserer Reihe „nachgefragt – jugendhilfeportal.de.

06.01.2022

Die Pandemie dauert an – ein Ende ist nicht in Sicht. Das hatten wir Anfang 2020 beim Start unserer Interviewreihe „Im Gespräch“ zum Thema Jugend und Corona nicht erwartet. Die Fachkräfte waren und sind einem enormen Arbeitsdruck ausgesetzt. Wir sprachen mit Politiker(inne)n, politisch Verantwortlichen in den Kommunen, Wissenschaftler(inne)n, Ärzt(inn)en, Praktiker(inne)n, die mitten in der Pandemie trotz enormer Belastungen einfallsreiche Lösungen entwickeln mussten. Kritisch betrachtet haben wir zudem die Handlungsempfehlungen aus dem IMA-Bericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Unsere Gesprächspartner/-innen haben uns Einblick in ihren Praxisalltag gegeben und uns an ihren kreativen Ideen zur Bewältigung der Pandemie teilhaben lassen. Die Anregungen und Vorschläge für Veränderungen und Weiterentwicklungen sind auf reges Interesse gestoßen. Wünschenswert ist nun, dass diese auch bei den Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung Gehör finden und in Gesetzgebung und fachlichen Diskursen berücksichtigt werden. Fest steht: Veränderungen bei der Politik für Kinder und Jugendliche sind notwendig. Die Strukturen und Handlungskonzepte müssen so verändert werden, dass sie krisenfester werden.

Gemeinsam durch die Krise: Verantwortungsgefühl und gegenseitiges Vertrauen sind eine gute Basis  

Für die Fachkräfte waren fachliches Verantwortungsgefühl und gegenseitiges Vertrauen zwischen Führungskräften und Mitarbeiterschaft ein wichtiger Faktor und der Schlüssel zum Erfolg. Das betrifft auch die Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Gute und verlässliche Strukturen und Kooperationen sind eine krisenfeste Basis, um im Krisenfall schnell kreative, neue Angebote auf den Weg zu bringen.

Unvorbereitet mussten auch neue Arbeitsformen entwickelt und erprobt werden: Die Flexibilität in der Arbeitsorganisation wird auch nach der Pandemie bestehen bleiben und die Digitalisierung hat einen deutlichen Schub bekommen: Fort- und Weiterbildungen in Onlineformat vor allem im Kita-Bereich entwickeln sich zu einem ergänzenden Format. 

Eine neue Professionalität in der Lösung von Krisen: Neue Arbeitsformen sollten erhalten bleiben 

Um den Kontakt zu den Familien aufrecht zu erhalten, wurden durch Jugendämter und freie Träger kreative Ideen umgesetzt. Es wurden neue bedarfsgerechte Beratungsformate entwickelt, wie zum Beispiel der Beratungsspaziergang oder die Kioskberatung. Vernetzung und handlungsfeldübergreifendes Arbeiten sind viel tiefer ins professionelle Arbeiten eingegangen. Wo schon vorher Netzwerke in der Kommune funktionierten, wird die Bewältigung der vielen Herausforderungen als leichter und erfolgreicher beschrieben. Es ist eine neue Professionalität in der Lösung von Krisen entstanden. Nun gilt es, diese zu erhalten und produktiv in das künftige Bestreben um mehr Chancengleichheit einzufügen. Dazu wünschen sich die Fachkräfte, dass die Regeln angepasst werden. 

Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche sind noch nicht absehbar

Trotz eines engagierten und kraftvollen Einsatzes vor allem der Eltern, vieler Erzieher/-innen, Sozialpädagog(inn)en, von Lehrkräften, Ärzt(inn)en, Mitarbeiter(inne)n freier Träger und Ehrenamtlichen – um nur einige Beteiligte beispielhaft zu nennen – ist nicht abzusehen, welche langfristigen Auswirkungen die Pandemie auf den Lebensweg der einzelnen jungen Menschen haben wird. Es ist daher notwendig, jetzt kritisch zu beleuchten, welche Strukturen optimiert werden sollten, um Kinder und Jugendliche wirksam und nachhaltig zu stärken – damit sich ihre Situation in Phasen, die ihre Entwicklung massiv beeinträchtigen, nicht noch mehr verschlechtert und sie durch die Pandemie zu Benachteiligten werden. 

Im breiten Konsens krisenfeste Strukturen schaffen – Politik für Kinder und Jugendliche „vor die Klammer“ ziehen

Wir brauchen kindgerechte Konzepte und Strukturen, damit die Gestaltung der Rahmenbedingungen und die damit verbundenen politischen Entscheidungen nicht von der Kreativität und dem Engagement Einzelner oder dem Wohlwollen von Leistungsträgern abhängig ist. Politik für Kinder und Familien sollte in einem breiten Konsens gestaltet werden und unabhängig von politischen Konstellationen „vor die Klammer“ gezogen werden. Das würde bedeuten, Gestaltung von Lebenslagen hätte Vorrang vor allen anderen Politikfeldern, an diesem Vorrang müssten sich auch die für Finanzen zuständigen Bereiche in Bund, Ländern und Kommunen ausrichten. 

Auf der Basis von Daten und Fakten handeln – 9. Familienbericht: 
Eine sozialinvestive, wirkungsorientierte Familienpolitik erfordert eine solide Wissensbasis

Im 9. Familienbericht (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/27200 S. 525) wird dazu auch empfohlen, die Wissensbasis für eine wirkungsorientierte, sozialinvestive Familienpolitik zu stärken:

„Für eine sozialinvestive, wirkungsorientierte Familienpolitik ist eine solide Wissensbasis unabdingbar. Politik muss die Lebenslagen ihrer Bürgerinnen und Bürger kennen und muss auf Informationen über die Voraussetzungen und Wirkungen ihrer Instrumente zurückgreifen können, um öffentliche Gelder verantwortungsvoll zu investieren und Fortschritte in der lernenden Gesellschaft zu ermöglichen“.

Mit Blick auf ihre Bedeutung für die Familienpolitik wird daher unter anderem empfohlen, die amtliche Statistik zu erweitern und der steigenden Diversität von Familien anpassen. „Voraussetzung für eine evidenzbasierte Politikberatung ist eine belastbare Datenbasis“, heißt es weiter. „Nicht nur die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig es ist, aktuelle Daten für die Politikberatung und die Information der Öffentlichkeit bereitzustellen“, wird ergänzt. 

Die Bundesländer erstellen zumeist Sozialberichte auf Landesebene und geben Empfehlungen zur Erstellung von regionalen Berichten. Eine kommunales (Sozial-)Datenmanagement und dessen aktive Nutzung für politische Entscheidungen ist in den Kommunen jedoch noch nicht zum Standardwerkzeug weiterentwickelt worden.
Größere Kommunen erstellen häufiger als kleinere Kommunen entsprechende Berichte. Wir hatten Gelegenheit, mit Andrea Schumacher, Sozialplanerin der Stadt Neuss, zu sprechen. Sie beschreibt den strategischen Vorteil, in der Krise schnell auf Daten zurückgreifen zu können.

Pflichtaufgabe (Sozial)-Datenmanagement in den Kommunen?

Malte Spitzer, Erster Stadtrat der Stadt Hildesheim, sieht in der datenbasierten Beschreibung der Lage in den Kommunen und der damit verbundenen Evaluation und Wirkungsmessung eine substanzielle Weiterentwicklung der kommunalen Aufgabenerfüllung. Eine rechtskreisübergreifende, integrierte Planung sollte Grundlage für kommunales Handeln insgesamt werden. Sein unterstützenswerter, kreativer Vorschlag, Datenerhebung und -pflege zu einer Pflichtaufgabe der Landkreise weiterzuentwickeln, dürfte zu kontroversen Diskussionen führen.

Umsteuern und steuern – jetzt! 

Die Lebenslagen und die gesundheitlichen Situationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sind von vielen individuellen Faktoren und politischen Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene abhängig. Die Coronapandemie hat auch die Politik und die Verwaltungen stark belastet. Bund und Länder haben durch die Bereitstellung von Fördermitteln wie dem Aufholpaket des Bundes und zum Teil ergänzenden Fördermitteln der Länder zusätzliche Maßnahmen möglich gemacht. Dennoch gibt es Veränderungs- und Entwicklungsbedarf. 

Der Umgang mit der Pandemie: Die Instrumente des Infektionsschutzgesetzes 

Der Pandemie wurde zunächst vorrangig mit den klassischen Mitteln des Infektionsschutzes begegnet. Kontaktbeschränkungen, Schließung von Einrichtungen, Quarantäne, Hygienevorschriften und Impfungen sind die etablierten Mittel überwiegend auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes. Ein gemeinsamer Krisenstab von Bundesinnenministerium und Bundesgesundheitsministerium wurde eingerichtet – so wie es im Fall einer Pandemie, wenn sich eine Krankheit massenhaft über Länder oder sogar Kontinente hinweg verbreitet – vorgesehen ist. 

Bei der Schließung von Einrichtungen wurden die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zunächst nicht in den Blick genommen. Erst zögerlich wurden Kindertagesstätten und Schulen als systemrelevant eingestuft.  
Bereits im ersten Quartal 2020 wäre es sachgerecht gewesen, Expert(inn)enwissen zu bündeln und in die Gremienentscheidungen einzubeziehen. Entsprechende Forderungen der Verbänden wurden in dieser Zeit formuliert, wie beispielsweise durch die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie mit ihren vier Vorschlägen für eine kindgerechte Familienpolitik in Zeiten der Pandemie

Appell an Bundesregierung, Länder und Kommunen: Das Wohlbefinden und die Rechte der Kinder müssen zum Maßstab der politischen Entscheidungen werden 

Die Mahnungen nach Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen sind weiterhin notwendig. So forderte UNICEF Deutschland Ende November 2021 mit Blick auf die anstehenden Bund-Länder-Beratungen über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, das Wohl von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher zu beachten und bei allen Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.

„Bund und Länder müssen die Auswirkungen künftiger Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche umfassend beleuchten und die Perspektive junger Menschen einbeziehen. Bei den Beratungen sollten die zuständigen Ministerien und Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen gehört werden. Auch der neue wissenschaftliche Pandemiebeirat der Bundesregierung sollte in seiner Zusammensetzung sicherstellen, dass die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen besondere Beachtung finden.“

UNICEF appelliert an Bundesregierung, Länder und Kommunen, das Wohlbefinden und die Rechte der Kinder zum Maßstab ihrer politischen Entscheidungen zu machen. Politik, Medien und Forschung dürfen Kinder nicht ausschließlich aus der Perspektive ihrer Leistungsfähigkeit beurteilen. Ihr Selbstvertrauen und ihre Rechte müssen grundlegend gestärkt werden. UNICEF fordert erneut, Kinderrechte im deutschen Grundgesetz zu verankern, damit die Rechte der Kinder Vorrang haben.

Die Vorhaben der Bundesregierung mit Blick auf Kinder, Jugendliche und Corona in der neuen Legislaturperiode

„Die Pandemie zu besiegen, ist in diesen Tagen unsere vordringlichste Aufgabe, der wir uns mit voller Kraft widmen“, heißt es im Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). „Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt wird.“ (S. 83)

Es wurde vereinbart, das Präventionsgesetz weiterzuentwickeln und die Primär- und Sekundärprävention zielgruppenspezifisch und umfassend zu stärken. Die Krankenkassen und andere Akteure sollen dabei unterstützt werden, sich gemeinsam aktiv für die Gesunderhaltung aller einzusetzen. Ein Nationaler Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete zum Beispiel zu verschiedenen Themen ist ebenso vereinbart, wie die zugunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung geplante Reduzierung der Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden (S. 84). 

Erfreulich ist darüber hinaus das Vorhaben, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, deutlich zu reduzieren (S. 86). 
Kinder und Jugendliche sollen mit gleichen Lebenschancen aufwachsen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die Koalitionspartner haben das Ziel, mit der Kindergrundsicherung mehr Kinder aus der Armut zu holen und ihre Chancengleichheit zu verbessern. Sie werden sich auf die Kinder und Jugendlichen konzentrieren, die am meisten Unterstützung brauchen. Im Anschluss an das Corona-Aufholpaket soll die Situation für Kinder und Jugendliche mit einem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit schnell und wirksam verbessert werden. (S. 93, 98).

Was ist jetzt notwendig? Was brauchen die Fachkräfte? Was brauchen die betroffenen Familien und ihre Kinder? 

Die Bundesebene:

Die interministerielle Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Die im September 2021 vom Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Empfehlungen einer interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ sind ohne Beteiligung weiterer wichtiger Ressorts entstanden: Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung, die für Bau und Sport zuständigen Ministerien gehören ebenso in entsprechende Arbeitsgruppen, wie Expert(inn)en von auf Bundesebene arbeitenden Verbänden und kommunalen Praktiker*innen. 
Es ist dringend erforderlich, die Beratungen in einem erweiterten Gremium wieder aufzunehmen und solange fortzuführen, bis die Pandemie beendet ist. Eine Abstimmung mit den Ländern – etwa über die Fachministerkonferenzen ist parallel zur Bekämpfung der Pandemie mit Mitteln des Infektionsschutzes notwendig, um 

  1. die gesundheitlichen Einschränkungen von Kindern und Jugendlichen aufzufangen und
  2. präventive, langfristig angelegte Maßnahmen zu ergreifen. 
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) befindet sich bereits in der Umsetzung. Neben der Digitalisierung und der personellen Stärkung ist der Aufbau von Vernetzungsstrukturen zur Umsetzung der Public-Health-Strategie vorgesehen. Die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sind dadurch stark berührt – wie bisher auch durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Zur Umsetzung wurde ein Beirat als externes, unabhängiges Gremium eingerichtet, der für die Dauer von zwei Jahren vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit der Gesundheitsministerkonferenz berufen wurde. Er entwickelt Empfehlungen (S. 9) zur strukturellen Weiterentwicklung des ÖGD hin zu einem maßgeblichen Akteur in der Bevölkerungsgesundheit und begleitet die Umsetzung der von den Paktparteien vereinbarten Maßnahmen. Zielführend wäre es, in den Beirat auch Vertreter/-innen der Kinder- und Jugendhilfe einzubinden – auch um den Aufbau von Doppelstrukturen zur Vernetzung zu vermeiden. Während das Bundesgesundheitsministerium als ständiger Gast vertreten ist, ist eine Mitarbeit des BMFSJ nicht vorgesehen. In diesem Kontext wären auch die Länder gefordert, die ihre Expertise in ihren Fachministerkonferenzen bündeln. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) arbeitet im Beirat mit, die Jugendministerkonferenz (JFMK) ist nicht vertreten. 

Unterblieben sind bisher Regelungen, Klarstellungen oder Empfehlungen zur Zuständigkeit im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention im Kontext des Paktes für den ÖGD. Die zu erkennende Tendenz sieht die Zuständigkeit für Prävention beim ÖGD; in der Praxis führen jedoch bereits weitere kommunale Akteure Präventionsmaßnahmen durch: die Jugendämter über die Frühen Hilfen und Präventionsketten. Kommt es zu keiner Empfehlung, kann es zu Doppelstrukturen und einer Verfestigung der Versäulung zwischen Gesundheitsämtern oder Jugendämtern kommen. Es obliegt wiederum den Kommunen, Unklarheiten zu beseitigen, Lücken zu schließen und eigene Regelungen zu treffen. Das kostet Zeit und Ressourcen. Ein offener Punkt ist außerdem die Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die zumeist nicht über ein Gesundheitsamt und ein Jugendamt verfügen. 

Neuordnung von Gesundheitsförderung und Prävention nach dem SGB V

Der Bereich Gesundheitsförderung und Prävention nach dem SGB V steht vor einer Neuordnung, die bereits seit langem gefordert wird und über die es eine ausführliche und breite Diskussion gibt. Auch die von uns befragten Expert(inn)en Gerda Holz und Thomas Altgeld haben deutliche Verbesserungen gefordert. 

Die von den Beiträgen der Versicherten gebündelten Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V müssen zwingend in andere Förderstrukturen gegossen werden, damit sie bedarfsgerecht, zielgerichtet und abgestimmt mit weiteren Akteuren in den Sozialräumen wirken und unterstützen können. Die Entwicklung der in diesem Zusammenhang als Fördervoraussetzung genannten kommunalen Gesamtkonzepte und der Aufbau von Vernetzungsstrukturen sollte – so wie es der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert, gefördert und finanziert werden. Die Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Kreis der möglichen Leistungsempfänger ist ebenfalls dringend zu reformieren, wie auch die Verteilung der Mittel insgesamt. Gesetzliche Regelungen sind Zuwendungsverfahren vorzuziehen.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit für Kinder und Jugendliche

Ein drittes großes Vorhaben der Bundesebene ist in Planung: Im Anschluss an das Corona-Aufholpaket soll die Situation für Kinder und Jugendliche mit einem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit schnell und wirksam verbessert werden.

Für alle drei Reformvorhaben gilt: Sie bedürfen dringend einer ressortübergreifenden Koordinierung und Abstimmung. Länder und Praktiker/-innen aus den Kommunen sind einzubeziehen. Die Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein, die Vorhaben müssen sich ergänzen, ein Datenmanagement sollte zum Standard werden, die Bereitstellung von Fördermitteln sollte langfristig sein und ihre Inanspruchnahme muss verwaltungsunaufwändig sein, damit sie Kinder und Jugendliche schnell erreichen und wenig Ressourcen bei der Verwaltung binden. 

Die Bundesländer 

Um die Kinder und Jugendlichen in der andauernden Pandemie wirksam zu unterstützen, sind auch die Länder gefordert. Mit Blick auf die Vorhaben des Bundes könnten Initiativen ergriffen werden, die klare Zuständigkeitsregelungen zum Beispiel beim Pakt für den ÖGD zum Ziel haben. Die Beteiligung bei der Konzeption von Programmen des Bundes zur Abmilderung der Pandemiefolgen hätte einen Mehrwert für Bund und Länder. Auch hätten die Länder die Kompetenz, über eigene gesetzliche Regelungen die Schnittstellen zwischen ÖGD und Jugendhilfe in ihren Ausführungsgesetzen zum SGB VIII oder den ÖGD-Gesetzen zu klären und die Kommunen zu einem Datenmanagement zu verpflichten. 

Die Länder können Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes nehmen: Über Bundesratsinitiativen ebenso wie über Beschlüsse der Fachministerkonferenzen. Horizontale Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachministerkonferenzen, etwa durch die Einsetzung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, die zu gemeinsamen Empfehlungen führen, könnten die Versäulung überwinden. 

Abgestimmte Empfehlungen der Gesundheits- und Jugendministerminister/-innen der Länder, weitere untergesetzliche Richtlinien, Transferhilfen zur Umsetzung wie Fortbildungen unter Nutzung der vorhandenen Strukturen usw. wären konkrete Bausteine zur Unterstützung der Kommunen, die stets als letztes, operatives Glied der Hierarchiekette „Verwaltung“ die verschiedenen Säulen der ministeriellen Fachverwaltungen von Bund und Ländern und entsprechenden Gesetzen, Richtlinien, Förderprogrammen usw. überwinden helfen und für die Bürger/-innen nutzbar machen müssen und wollen.  

Der Bremer Weg – ein herausragendes Beispiel

Von einer ‚Finanztopflogik‘ zu einer Organisations- und Handlungslogik – ein Gesamtsystem, das dauerhaft und nachhaltig wirkt. Das ist das Ziel.

Zur Information:

Das Land Bremen ist initiativ geworden und arbeitet ressortübergreifend an Lösungen: 
Der Bremer Senat hat im Dezember 2021 beschlossen, eine ressortübergreifende Gesamtkoordination und -strategie „Frühe Kindheit“ zu entwickeln und umzusetzen.

Verschiedene Modellprojekte haben gezeigt, dass die Entwicklung gemeinsamer Visionen sowie klarer und geteilter Ziele essenziell ist, „um von einer ‚Finanztopflogik‘ zu einer Organisations- und Handlungslogik zu gelangen, die sich an den Bedürfnissen von Familien und Kindern und werdenden Eltern ausrichten“. Das Ziel des Landes Bremen ist, ein Gesamtsystem zu entwickeln, das dauerhaft und nachhaltig wirkt. Der Bremer Senat hat daher beschlossen, eine ressortübergreifende Gesamtkoordination und -strategie „Frühe Kindheit“ zu entwickeln und umzusetzen. 

Die Gesamtkoordination und -strategie zielt darauf, das Zusammenspiel in komplexen Strukturen durch eine verbindliche Vernetzung und Koordination mit zusätzlich bereitgestellten Ressourcen zu verbessern sowie existierende Ansätze und Förderlücken systematisch zu erfassen und im Sinne einer koordinierten Planung weiterzuentwickeln, um Synergieeffekte nutzen zu können. Diese ressortübergreifende Strategie wird in gemeinsamer Verantwortung der beteiligten Ressorts in zwei Phasen umgesetzt:  

  1. Entwicklung einer integrierten Gesamtstrategie „Frühe Kindheit“
  2. Integrierte Umsetzung der Gesamtkoordination und -strategie „Frühe Kindheit“

Lesen Sie dazu das Interview mit der Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.

Die kommunale Ebene

Die Versäulung auf Bundesebene setzt sich über die Länder fort bis zu den Kommunen und wirkt sich auf die oft ebenso versäulte Aufgabenerledigung aus. Die Organisation in den Kommunen folgt zumeist traditionell den Säulen der Sozialgesetzbücher:
Das Sozialamt ist zuständig für das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und das SGB XII (Sozialhilfe). Auch die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist hier zumeist angesiedelt. Die Zuständigkeit des SGB VIII obliegt den Jugendämtern und Hilfe für psychisch Kranke bieten die sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter. Das SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende wird von örtlichen Agenturen für Arbeit, kreisfreien Städten und Landkreisen ausgeführt. Die Betroffenen haben eine Vielzahl von Ansprechpersonen und die Angebote sind nicht immer aufeinander abgestimmt. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist zumeist aufwändig und zudem befristet.

In einem gemeinsamen Positionspapier des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der Gesellschaft für Prävention und des Deutschen Sport- und Präventionsnetzwerks werden folgende Positionen erarbeitet, kommentiert und begründet: 

  • Kommunen sollten den Gestaltungsauftrag zur Prävention gesamtheitlich wahrnehmen.
  • Nur in Kommunen können Chancengleichheit sowie der Anspruch an Ganzheitlichkeit und Interdisziplinarität erreicht werden.
  • Prävention sollte systematisch, prozessual und unter Einbeziehung aller Akteure und Lebenswelten implementiert und gesteuert werden.
  • Prävention bedarf qualifizierter Multiplikator(inn)en.
  • Prävention muss vermehrt auf Empowerment und Steigerung der Gesundheitskompetenz aller Menschen abzielen.
  • Prävention bedarf zielgruppengerechter Kommunikation.
  • Die Stärkung des physischen, seelischen und sozialen Wohlbefindens muss stärker gefördert werden, da Prävention nicht nur die Vermeidung von Krankheiten oder Unfällen beinhaltet.
  • Ein Paradigmenwechsel in der generellen Betrachtung der Gesundheit und ihrer Ausrichtung, Finanzierung und politischen Handhabe ist erforderlich. 

Um diese Aufgabe koordiniert und strukturiert wahrzunehmen, benötigen die Kommunen finanzielle Unterstützung und Transferhilfen. 

Die Situation in den Kommunen ist sehr, sehr unterschiedlich. Viele Bausteine sind bereits vorhanden; an langfristigen Zielsystemen, integrierten Konzepten und Steuerungskonzepten fehlt es jedoch häufig. Die sind nicht nur für das gesundheitliche Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen notwendig, sondern sie wären Grundlage für eine Altersphasen umfassende Lebenslagenpolitik insgesamt. 

Um zielgerichtet steuern zu können, ist für die Kommunen ein Datenmanagement von elementarer Bedeutung – auch in Krisen als Grundlage für schnelle Entscheidungen. Die Länder sollten prüfen, ob diese Aufgabe nicht zu einer Pflichtaufgabe ausgebaut werden sollte. Hierzu haben wir zwei kommunale Praktiker/-innen interviewt: Andrea Schumacher von der Stadt Neuss und Malte Spitzer von der Stadt Hildesheim.

Kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit – eine Präventionsstrategie ist überfällig

„Wir brauchen in den Kommunen zügig regionale Konzepte unter Einbezug aller für das Wohl der Kinder verantwortlichen Akteure (Jugendhilfe / Jugendämter, Schulen / Schulsozialarbeit, Kindertagesstätten, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Kinder- und Jugendärztliche Dienste, Sozial- und Bildungsämter, Jobcenter usw.). 

Die Ämter müssen eine gemeinsame Orientierung finden wie in den Präventionsketten. Die Zusammenarbeit auf der Basis gemeinsamer Ziele ohne Konkurrenz mit dem Blick für Lebensverläufe alle Kinder schafft die Voraussetzungen für präventiv gestaltete Rahmenbedingungen. Hier sind verschiedene Ebenen angesprochen: Die Fachebene und die politische Ebene müssen gemeinsam die Voraussetzungen dafür schaffen. Triebfeder für einen solchen Weg ist in jedem Fall auch die Führungsebene in den Kommunen“, fasst Thomas Altgeld die Handlungsbedarfe in den Kommunen zusammen.

Good Governance für mehr Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder, und Jugendliche: Ein Masterplan für Prävention und Gesundheitsförderung mit Zielen, Maßnahmen, Zuständigkeiten und einem Finanzierungskonzept als Grundlage!

„Es ist dringend notwendig, stärker als bisher die gesundheitlichen Risiken, aber auch die Ressourcen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und daraus den Handlungsbedarf abzuleiten. In den Arbeitsgruppen zu den nationalen Gesundheitszielen gibt es entsprechende Ansätze. Es ist jedoch notwendig, zusätzlich Mittel zur Verfügung zu stellen. Geld, das jenseits der jetzigen Haushaltsstrukturen bereitgestellt werden muss. Wir brauchen eine Durchlässigkeit von Leistungsgewährung über die Sozialgesetzbücher hinweg. Die Finanzierung von Gemeinschaftsangeboten sollte in den jeweiligen Leistungssäulen von SGB V, VIII, IX, XII gesetzlich vorgesehen werden. Die Leistungen müssen den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechend gestaltet werden können, ohne das einzelne Leistungsträger an ihre Grenzen kommen. Gemeinsame Fallkonferenzen wären ein Weg. Die Leistungsträger brauchen eine gesetzlich geregelte Option, die Hilfen passgenauer, durchlässiger und familien- und kindorientierter zu gestalten. Kreativität ist gefragt. Die strukturellen Rahmenbedingungen müssen dafür geschaffen werden.“ fasst Thomas Altgeld den Handlungsbedarf zusammen und befürwortet eine Masterplan. 

Die Bewältigung der Pandemie ist eine Führungsaufgabe 

Die Bekämpfung der Pandemie bindet auf allen Ebenen viele personelle Ressourcen – der Umbau der Strukturen hin zu mehr Prävention muss dennoch zügig angepackt und gesteuert werden. Handeln müssen alle Ebenen: Die Bundesebene, die Länder und die Kommunen. Aus der Analyse der Lebenslagen der Betroffenen ergeben sich zumeist schnell umzusetzende kreative Verbesserungsmöglichkeiten. 

Das Umsteuern darf nicht den Fachkräften allein überlassen werden. Die notwendigen strategischen Entscheidungen durch die Führungsebene geben den Fachkräften die notwendige Sicherheit, die sie dringend brauchen, um die besonderen Belastungen zu meistern. In der Krise ist das besonders wichtig. Die Bewältigung der Pandemie mit den Mitteln des Krisenmanagements ist ebenso eine Führungsaufgabe wie das Auffangen der negativen Folgen für Kinder und Jugendliche und der Aufbau einer langfristigen Präventionsstrategie. 

Zur Person: 

Christa Frenzel war 7 Jahre Sozialdezernentin der kreisfreien Stadt Salzgitter und zuvor langjährig Referatsleiterin für Familienpolitik im Niedersächsischen Sozialministerium. 
 

Die Interviews zum Thema:

Kein Erkenntnisdefizit, sondern Handlungsdefizit – Eine Präventionsstrategie ist überfällig!
Im Gespräch mit Thomas Altgeld, Geschäftsführer der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen

Erste Schritte, aber kein Paradigmenwechsel
Im Gespräch mit Gerda Holz, Sozialarbeiterin und Politikwissenschaftlerin

Im Alltag entwickelt, in der Krise bewährt: Daten aus dem Sozialatlas in der Coronakrise genutzt
Im Gespräch mit Andrea Schumacher, Sozialplanerin der Stadt Neuss 

Neue Management-/Governancekonzepte helfen, Säulen in der Verwaltung zu überwinden
Im Gespräch mit Prof. Dr. Ludger Kolhoff, Professor für Soziales Management

Verstärkungsmittel anstelle eigenständiger Projekte wären wünschenswert
Im Gespräch mit Malte Spitzer, Erster Stadtrat der Stadt Hildesheim

Redaktion: Iva Wagner

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