Förderinformationen

DFJW vergibt Arbeitsstipendium "Arbeit beim Partner"

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt Organisationen der Jugendarbeit und des Jugendaustausches durch einen Zuschuss zu den Personalkosten für eine/n Arbeitnehmer/-in aus dem Partnerland.

23.05.2013

Diese/-r soll bereits Erfahrungen in der Jugendarbeit in seinem eigenen Land erworben haben. Der Arbeitsaufenthalt wird im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages durchgeführt. Das DFJW kann Zuschüsse für einen Arbeitsaufenthalt von maximal zwölf Monaten Dauer gewähren.

Ziel dieses Arbeitsaufenthaltes ist es, durch die Tätigkeit einen Beitrag zur Vertiefung der Beziehungen zwischen deutschen und französischen Organisationen zu leisten und die interkulturelle Kooperation zu intensivieren. Die ArbeitnehmerInnen sollen ihre Sprachkenntnisse verbessern, die Institutionen der Jugendarbeit im anderen Land besser kennenlernen und eigene Erfahrungen in die empfangende Organisation einbringen.

Bewerber/-innen dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein und müssen für einen Aufenthalt in Frankreich den ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und umgekehrt. Außerdem müssen sie über Erfahrungen im Jugendaustausch verfügen und sollten eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Bei Bedarf kann auf Antrag ein Stipendium zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs im anderen Land vor Beginn des Arbeitseinsatzes gewährt werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2013.

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Quelle: JISSA-Infofax 20/2013

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