UN-Kinderrechtskonvention
Deutsches Kinderhilfswerk veröffentlicht Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert nachdrücklich für eine vollständige Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte. Um die Kinderrechte umzusetzen und ihre Potenziale besser als bisher auszuschöpfen, braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen und Ebenen, Wissen über die Bedeutung und Reichweite der Kinderrechte. Nur so können diese vollumfänglich etabliert werden und Anwendung finden. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dazu eine wesentliche Voraussetzung.
22.03.2022
An diese Forderungen knüpft der Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“ an, den das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat. Er verdeutlicht einerseits die Bedeutung der Kinderrechte und skizziert andererseits die positiven Folgen ihrer Absicherung sowohl für das einzelne Kind als auch für die Gesellschaft.
„Wie ein roter Faden zieht sich ein zentrales Anliegen durch die Beiträge der Autorinnen und Autoren: die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Denn eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland den benötigten Schub geben. So hätte die Verankerung neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der Kinderrechte, da Politik, Gerichte und Verwaltung diese in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Vorhaben nicht in der letzten Legislaturperiode verwirklicht werden konnte, verstehen wir den Sammelband in Gänze als eine Argumentationsgrundlage und einen Appell an die neue Bundesregierung, die Kinderrechte entsprechend den Grundprinzipen der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufzunehmen“, betonte Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Beiträge des Sammelbandes behandeln beispielsweise die partizipative Praxis und Beteiligung in Kindertageseinrichtungen ebenso wie die Frage der Vermittlung von Kinderrechten in kindlichen Bildungsprozessen. Außerdem geht es um die Bedeutung flächendeckender kommunaler Beteiligungsstrukturen. Daneben werden Erfolgsfaktoren für die Entwicklung einer kommunalen Beteiligungslandschaft am Beispiel Schleswig-Holstein beleuchtet. Und auch die Umsetzung der Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren, die Frage der Kinderrechte im digitalen Raum sowie die EU-Kinderrechtsstrategie und ihre Bedeutung für die EU und für Deutschland sind Thema des Sammelbandes.
Die Erstellung des Sammelbandes erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 22.03.2022
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