Kinderrechte

Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte im Vorfeld der Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss am 05. und 06.09.2022 in Genf die mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes weist auf Fehl- und Leerstellen in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der deutschen Gesetzgebung hin.

14.09.2022

Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont, dass ganz oben auf der Tagesordnung der Bundesregierung die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen sollte. Diese seien ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bestünde die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen, so Krüger.

Zudem brauche es eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland muss umfassend beseitigt werden. Das wichtigste Instrument dafür sei eine Kindergrundsicherung. Damit solle der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden, so Krüger weiter. Bei der Kinderarmut haben die Corona-Pandemie und die gegenwärtige Energiekrise mit ihren explodierenden Preisen als Verstärker gewirkt, ohne dass seitens der Politik ausreichend darauf reagiert wurde. Auch deshalb ist die Einführung einer Kindergrundsicherung notwendig, um Kinder und Jugendliche materiell hinreichend auszustatten. Unterstützt durch die Kindergarantie der Europäischen Union muss die Bundesregierung jetzt die Chance ergreifen, endlich eine ressortübergreifend abgestimmte Strategie zur Bekämpfung der Armut bei Kindern umzusetzen, fordert Krüger.

Mehr Beteiligungsrechte für Kinder

Auch wenn sich in vielen Bundesländern und in zahlreichen Kommunen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, wird der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, sagt Krüger. Dabei komme der Bundesebene für den Wissenstransfer und bundesweite Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Deshalb gehört das Thema verstärkt auf die bundespolitische Agenda. 

Thomas Krüger betont: 

„Die Corona-Pandemie hat uns schonungslos vor Augen geführt, dass sich selbst etablierte Beteiligungsverfahren als nicht krisenfest erwiesen haben. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss immer und überall endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Denn Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Und wir brauchen auch eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Verwaltungs- und Justizsystem. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Denn obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört.“

Hintergründe

Die Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss am 05./06.09.2022 in Genf ist Teil des laufenden Staatenberichtsverfahrens zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Der Fünfte und Sechste Staatenbericht wurde von der Bundesregierung im Jahr 2019 vorgelegt. Der Kinderrechtsausschuss (Committee on the Rights of the Child) besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten. Ihm obliegt durch Prüfung der Staatenberichte der einzelnen Länder die Kontrolle über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Zum deutschen Staatenbericht legt der Ausschuss Ende September seine Empfehlungen (Abschließende Bemerkungen) an die Bundesregierung vor, die es dann umzusetzen gilt.

Über das Deutsche Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.09.2022

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