Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Hartz-IV-Gesetze grundlegend reformieren
In Deutschland muss mit einer Reform der Hartz-IV-Gesetze die Kinderarmut entschieden angegangen werden. Dazu fordert das Deutsche Kinderhilfswerk den Bundesarbeitsminister auf. Hierbei müsser auch die deutliche Kritik etwa des Bundesrats an den Hartz-IV-Gesetzen berücksichtigt werden. Im Bundestag fand am 19.04.2018 eine Debatte zur Armutssituation in Deutschland statt.
20.04.2018
„Bereits vor anderthalb Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Es helfen also nicht ein Herumdoktern an Sonderbedarfen oder minimale Erhöhungen des Regelsatzes, sondern es braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Statistische Fehler bei der Berechnung von bis zu 20 Prozent dürfen nicht hingenommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Regelsätze für Kinder und Jugrendliche nicht belastbar
„Der Kinderreport 2018, den das Deutsche Kinderhilfswerk im Februar vorgelegt hat, zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Geldleistungen sind dabei nur ein Baustein von vielen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik“, so Hofmann weiter.
Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten
Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt insbesondere für armutsfeste Löhne in Deutschland ein. Bisher reicht der Mindestlohn für Familien in vielen Fällen nicht aus, dass Eltern den Familienunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. Hier muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Außerdem ist die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung mit Blick auf die Existenzsicherung von Kindern aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben.
Einführung einer Kindergrundsicherung
Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk
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