Kindertagesbetreuung
Deutsches Kinderhilfswerk: Das Betreuungsgeld gehört abgeschafft
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die für heute geplante Verabschiedung eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes durch den Bundesrat.
22.03.2013
„Das Betreuungsgeld gehört abgeschafft. Es ist ein von der Regierungskoalition beschlossener Kuhhandel auf dem Rücken der Kinder und konterkariert zentrale Zielstellungen der Bildungs- und Sozialpolitik. Statt familienpolitischer Ideologie aus dem Freistaat Bayern brauchen wir in der frühkindlichen Bildung eine konkrete Infrastruktur, von der alle Kinder profitieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Anstatt mit dem Betreuungsgeld jedes Jahr bis zu zwei Milliarden Euro zu verpulvern, müssen wir sowohl in den quantitativen Ausbau als auch die Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege investieren. Deshalb muss das Betreuungsgeld noch vor seiner Einführung wieder ad acta gelegt werden“ so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Gefahr, dass durch das Betreuungsgeld die soziale Schere in Deutschland weiter auseinander klafft. Während arme Kinder von der neuen Leistung nicht profitieren, können Eltern, die es sich leisten können, ihre Kinder in einer privaten Betreuungseinrichtung auf den Bildungswettlauf vorbereiten lassen und gleichzeitig Betreuungsgeld kassieren. Dabei erbringen sie selbst gar keine Betreuungsleistung.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss die Bundesregierung in vielerlei Hinsicht die Stellschrauben der frühkindlichen Bildung neu justieren. So zeichnet sich das frühkindliche Bildungssystem in Deutschland auch dadurch aus, dass extreme Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Qualitätsstandards von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zwischen einzelnen Bundesländern oder auch Gemeinden existieren. Damit hängen die frühkindlichen Bildungschancen von Kindern zu stark davon ab, wo sie zufällig wohnen. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern auch ungerecht. Wir müssen in Deutschland allen Kindern unabhängig von ihrer regionalen Zuordnung den Zugang zu einer pädagogisch guten frühkindlichen Bildung ermöglichen.
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