Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention
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Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) begrüßt den am 13.02.2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention als gute Grundlage, die Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen. Insbesondere schlägt das Kinderhilfswerk die Neuauflage eines Nationalen Aktionsplans vor.
13.02.2019
Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind insbesondere das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die angestrebte dauerhafte Absicherung der unabhängigen Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wichtige Schritte. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass erstmalig vor Erstellung des Berichts Kinder und Jugendliche zu ihren Perspektiven auf die Umsetzung des Übereinkommens befragt wurden. Das gilt auch für die Planung der Bundesregierung, eine für Kinder geeignete Version des Staatenberichtes zu veröffentlichen.
Klares Bekenntnis zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
„Der Staatenbericht zeigt aber auch ganz deutlich, dass bei der vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Hier sehen wir die Bundesregierung insbesondere bei der Bekämpfung der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland in der Pflicht. Und auch beim Thema Beteiligung geht es insgesamt zu langsam voran. Bundesländer und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung der Justiz in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim digitalen Aufwachsen. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine Politik der kleinen Trippelschritte nicht leisten. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen darüber nachdenken, wieder einen ‚Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland‘ auf den Weg zu bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Handlungserfordernisse für ein kindergerechtes Deutschland
„Wir sind schon gespannt, wie der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Staatenbericht bewerten wird. Kernpunkte der Kritik am letzten Bericht waren vor allem, dass im Grundgesetz keine Kinderrechte verankert sind, dass es keine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gibt, und die hohe Zahl armutsbetroffener Kinder in Deutschland. Bei allen drei Themen sind wir nicht ausreichend vorangekommen. Insofern muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter. „Wichtig ist auch der Ergänzende Bericht, den die Kinderrechtsorganisationen und weitere Verbände der Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen einreichen werden. Nur so ergibt sich ein komplettes Bild der Kinderrechtssituation in Deutschland, aus der sich Kritik und Handlungserfordernisse ableiten“, so Hofmann.
Hintergrund
Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss Alternativberichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgt dieses Jahr die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts.
Weitere Informationen zum Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland finden sich in der Mitteilung des Bundesfamilienministeriums auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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