Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt die Senkung des Wahlalters auf Landes- und Bezirksebene in Hamburg
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die für morgen (13.02.2013) in der Hamburger Bürgerschaft geplante Verabschiedung des Gesetzes zur Senkung des Wahlalters auf Landes- und Bezirksebene auf 16 Jahre. Damit wird ein wichtiges kinderpolitisches Signal nicht nur für Hamburg, sondern für ganz Deutschland gesetzt.
12.02.2013
Hamburg ist nach Bremen und Brandenburg das dritte Bundesland, das auf Landesebene das Wahlalter auf 16 Jahre senkt. Auf der kommunalen/bezirklichen Ebene ist Hamburg das neunte Bundesland, das die Wahlaltersgrenze senkt. Dem sollten sich baldmöglichst weitere Bundesländer anschließen, und zwar sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene.
„Die Absenkung des Wahlalters muss einhergehen mit einer verstärkten Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Gerade in Zeiten stetig sinkender Wahlbeteiligungen und einer Abkehr vieler Menschen vom Staat und seinen Institutionen muss die Beteiligung zu einem zentralen Element der Gestaltung von Politik und der Lebensumwelt werden. Kinder und Jugendliche müssen auch durch Wahlen die Möglichkeit haben, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilzunehmen“ so Krüger weiter.
Zahlreiche Studien belegen schon länger, dass auch Kinder und Jugendliche gesellschaftliche Prozesse aufmerksam verfolgen und sich gesellschaftlich engagieren. Viele fühlen sich jedoch nicht von den politischen Parteien vertreten. Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen, sind kompetent in eigener Sache und wollen zeigen, dass sie es auch können. Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk alle Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Beteiligung darf nicht vor dem Wahlrecht Halt machen. Deshalb tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.
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