Kindertagesbetreuung

Deutscher Verein: Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen

Für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen, sagt der Deutsche Verein und fordert eine dauerhafte und zweckgebundene finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund. Die geplanten vier Jahre würden nicht ausreichen, um eine gleichwertig hohe Qualität der 16 verschiedenen Kindertagesbetreuungssystemen in den Ländern zu erzielen. Der Deutsche Verein hatte sich am 05.11.2018 mit einer Stellungnahme an der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages beteiligt.

09.11.2018

„Wenn tatsächlich ein für alle Kinder und ihre Eltern gleichwertiges Angebot an hoher Qualität in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrem sozioökonomischen Hintergrund – zur Verfügung stehen soll, dann reichen die geplanten vier Jahre einfach nicht aus“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 5. November 2018.

Hohe Qualität benötigt dauerhafte und zweckgebunde Finanzierung 

Nur eine dauerhafte und zweckgebundene finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund ermöglichen nachhaltige Personalgewinnungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, eine deutliche Verbesserung der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Stärkung der Leitung von Kindertageseinrichtungen und die konzeptionelle Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Auf der anderen Seite müssen sich auch die Länder an ihre im Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 19. Mai 2017 getroffene Zusage halten, die Bundesmittel zweckgebunden entsprechend der zwischen Bund und Ländern zu treffenden Zielvereinbarungen zu verwenden.

Faktische Angleichung der Qualitätsniveaus der allen Ländern 

Das Ziel des Gesetzes, perspektivisch eine faktische Angleichung der Qualitätsniveaus der 16 verschiedenen Kindertagesbetreuungssystemen zu erreichen – ohne zugleich bestimmte Länderspezifika zu nivellieren, ist begrüßenswert. „Das wird kein einfacher Weg sein, aber er ist unabdingbar, wenn man der grundgesetzlich verankerten Maßgabe der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen entsprechen will. Dazu zählen eben auch die Aufwachsensbedingungen für Kinder, die sie in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erwarten dürfen“, so Löher weiter. Er appelliert: „Gleichwertigkeit kann nur hergestellt werden, wenn es vergleichbare, länderübergreifende Parameter der Qualität gibt. Darauf müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen!“ Im Übrigen habe er erhebliche Bedenken, Beitragsfreiheit vorzusehen, bevor es überhaupt ausreichend Plätze, ausreichend Personal und hinreichende Qualität gebe.

Hintergrund 

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 05.11.2018 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (sog. „Gute-Kita-Gesetz“) beraten. An der Sachverständigenanhörung nahm auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. teil.

Weitere Informationen zur Ausschussberatung finden sich auch auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. Ebenso stehen Informationen zur Einbringung des Gesetzes in den Deutschen Bundestag mit weiterfürhenden Links zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 05.11.2018

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