Stellungnahme
Deutscher Städtetag bemängelt fehlende Kostenschätzung im KJSG-Referentenentwurf
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Auch der Deutsche Städtetag hat den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) kommentiert. Angesichts der Tragweite des Gesetzentwurfes für die Kommunen beurteilt er den Entwurf vor allem hinsichtlich kommunaler Auswirkungen. Dabei wird ausdrücklich kritisiert, dass eine belastbare Kostenschätzung im Gesetzesentwurf fehlt.
04.11.2020
Der Deutsche Städtetag nimmt Stellung Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) und beleuchtet den Gesetzesentwurf aus kommunaler Perspektive. In der allgemeinen Einschätzung des Entwurfs sieht er vor allem den finanziellen und personellen Mehraufwand, den das Gesetz mit sich bringen würde, als problematisch an:
„Die Richtung des Gesetzes nimmt die Fachdiskussion der letzten Jahre zur interdisziplinären Zusammenarbeit, die Subjektstellung von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf und bereitet die sogenannte „Inklusive Lösung“ vor. Ombudsstellen, Beschwerdezugänge, Rückmeldungs- und Kooperationsverpflichtungen, Selbstvertretungen sind weitere und neue Elemente für die Jugendhilfe. In vielen Städten und Landkreisen werden diese schon erprobt und auch eingeführt.
Die Hilfen für junge Volljährige und die Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien sowie der leiblichen Eltern bekommen einen höheren Stellenwert. Und insgesamt erhält die Jugendhilfeplanung erhebliche Aufgabenzuwächse.
Wir gehen davon aus, dass diese ambitionierten gesetzlichen Änderungen insgesamt zu einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und einer Ausweitung des Umfangs der Beratungsaufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und des Pflegekinderdienstes (PKD) führen werden. Hierfür wird ein erheblicher Zuwachs der personellen und finanziellen Ressourcen erforderlich sein.
Wir bedauern sehr, feststellen zu müssen, dass die fiskalischen Auswirkungen im Gesetzentwurf völlig offenbleiben und auch die erforderlichen personellen Ressourcen durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht annähernd realistisch berechnet wurden. Angesichts des Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendhilfe wird der Aufwuchs der Aufgaben durch diesen Gesetzentwurf in vielen Städten und Landkreisen vermutlich nicht zu bewältigen sein.
Dabei bleibt noch unbeachtet, dass die Auswirkungen der Inklusiven Lösung SGB VIII noch nicht näher beschrieben und abgeschätzt werden können, da alle konkreten Fragen erst in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahr 2027 geklärt werden sollen. Fest steht jedoch heute schon, dass die Aufgaben der Inklusion auch bauliche und konzeptionelle Mehraufwendungen erforderlich machen. Diese können nur über langfristige Lösungen realisiert werden. Im Rahmen vorhandener Förderzusagen, z.B. in der „Frühen Bildung“ werden erhebliche Mehrbedarfe gesehen. Diese müssen bewertet werden und in dauerhafte Programme überführt werden. Die Schnittstellen zum Gesundheitswesen, dem Bildungsbereich sowie zur Justiz sind hinsichtlich der gegenseitigen Verpflichtungen nochmals dringend zu konkretisieren und im Rahmen eines eigenen gesetzlichen Auftrages zu formulieren.“
Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Städtetags (PDF, 167 KB) steht als Download zur Verfügung.
KJSG-RefE 2020
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.
Über den Deutschen Städtetag
Der Deutsche Städtetag vertritt aktiv die kommunale Selbstverwaltung. Er nimmt die Interessen der Städte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Organisationen wahr. Er berät seine Mitgliedsstädte und informiert sie über alle kommunal bedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen. Der Deutsche Städtetag stellt den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern her und fördert ihn in zahlreichen Gremien.
Quelle: Deutscher Städtetag vom 23.10.2020
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