Stellungnahme
Deutscher Landkreistag lehnt Gesetzentwurf zu Ganztagsbetreuung ab
Der Deutsche Landkreistag lehnt den nunmehr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz ab. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke hat dies erneut verdeutlicht und erläutert in einer Stellungnahme zum Vorhaben die drei maßgeblichen Gründe für diese Einschätzung.
18.06.2021
Statement vom Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags Prof. Dr. Hans-Günter Henneke:
- Bei der Regelung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder handelt es sich im Schwerpunkt eindeutig um eine ausschließliche Länderzuständigkeit für das Bildungswesen und nicht um eine Fürsorgekompetenz des Bundes für die Jugendpflege. Dies erkennt der Bund nunmehr sogar an, wenn er ausdrücklich von einer „Zuständigkeit der Bundesländer“ spricht, dann aber die Verfassungslage vernebelnd trotz dieser Länderzuständigkeit von einer „gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ redet, die es im deutschen Verfassungsrecht außer in Art. 91a und 91b GG definitiv nicht gibt.
- Die dynamisch aufwachsende Dauerfinanzierungslast, die mit der Einführung eines Rechtsanspruchs damit allen örtlichen Trägern der Jugendhilfe, das sind in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte, auferlegt wird, wird hinsichtlich der Betriebskosten nicht einmal zu einem Viertel durch einen Umsatzsteuerfestbetrag gedeckt. Die restliche Finanzierung in Höhe von über 3 Mrd. Euro jährlich ist also völlig ungesichert.
- Dem Bund ist bekannt, dass die Länder gegenüber ihren Kommunen eine Mehrbelastungsausgleichspflicht für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gerade deshalb ablehnen, weil der Bund die Sachregelung trifft. Das heißt mit einer Regelung im Bundesrecht schlägt der Bund den Kommunen eine bei einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung im Schulrecht unstrittig bestehende Mehrbelastungsausgleichspflicht der Länder sehenden Auges aus der Hand.
Der Gipfel an Scheinheiligkeit des Verhaltens von Bund und Ländern zu Lasten der Kreise und kreisfreien Städte besteht darin, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 28.5.2021 (BT-Drs. 19/30236, 22) die Bundesregierung aufgefordert hat,
„die Finanzierung sicherzustellen. Hierzu zählt insbesondere die Sicherstellung, dass die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten dauerhaft erfolgt und auskömmlich ist. Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode des Bundes zwischen CDU, CSU und SPD heißt es hierzu auch: ,Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.’“
Auf diese Stellungnahme des Bundesrates kontert nun der Bundestag in einem Entschließungsantrag mit der Auffassung (BT-Drs. 19/30512, 7),
„dass die Länder im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung zu tragen haben“.
Dabei ist die jeweils an die andere Ebene gerichtete Forderung, der „Kostenbelastung der Kommunen Rechnung zu tragen“, vage genug, dass daraus nichts Konkretes abgeleitet werden kann.
Mit anderen Worten geschieht genau das, was der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Februar 2021 zutreffend so beschrieben hat:
„Wir stecken in einem System, in dem zu viele Leute für eine Sache verantwortlich sind. Wenn es Verantwortungen auf verschiedenen Ebenen gibt, zeigt die eine Ebene immer auf die anderen.“
Und genauso ist es hier und damit beißen die Letzten, hier also die Kreise und kreisfreien Städte erkennbar wieder die Hunde, um Bund und Ländern im Vorfeld der Bundestagswahl eine Eigenprofilierung zu ermöglichen.
Quelle: Deutscher Landkreistag vom 12.06.2021
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