Familienpolitik

Deutscher Bundestag: Wechselmodell bei Kinderbetreuung

Die FDP-Fraktion fordert eine gesetzliche Festschreibung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung als Regelfall im Fall der Trennung der Eltern. So könnten Eltern in ihrem Wunsch unterstützt werden, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten.

14.03.2018

Die FDP-Fraktion hat den Antrag „Getrennt leben ‒ Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ (Drucksache 19/1175, PDF 915 KB) eingebracht, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten. Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Getrennt gemeinsam Erziehen als gesellschaftliche Realität

Die Familienpolitik sei der wachsenden Bedeutung des „getrennt gemeinsamen“ Erziehens nur ungenügend gefolgt und bleibe weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück, heißt es in dem Antrag. Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden.

Zur Begründung des Antrags erklärten die Abgeordneten, das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall werde dem Kindeswohl am besten gerecht und sei gerechter als das Residenzmodell. Das Prinzip „Eine(r) betreut, eine(r) bezahlt“ sei überholt. Der Antrag wird zusammen mit dem der Fraktion Die Linke, die gegen eine Festschreibung ist, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

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