Jugendpolitik
Deutscher Bundestag: Keine Änderung beim Jugendarbeitsschutz
Die Bundesregierung teilt mit, dass es Ausnahmen des Beschäftigungsverbots für Kinder in Einzelfällen im Kultur- und Medienbereich wie bei Theaterproduktionen geben kann. Grundsätzlich bleibt die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren verboten.
28.03.2018
Eine Änderung im Jugendarbeitsschutzgesetz ist nicht geplant, Ausnahmen des Beschäftigungsverbots für Kinder kann es aber in Einzelfällen im Kultur- und Medienbereich geben. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (Drucksache 19/1165, PDF 96 KB) auf eine Kleine Anfrage (19/902) der FDP-Fraktion mit, die sich mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz und Möglichkeiten der künstlerischen Nachwuchsförderung bei Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt.
Grundsätzlich sei die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren verboten, das Mitwirken an Theateraufführungen oder Produktionen, wie zum Beispiel im Fernsehen oder Radio, sei aber bis 23 Uhr erlaubt. Ein Beschäftigungsverhältnis bestehe auch nur dann, wenn eine Tätigkeit Gewinn erzielen soll. Solange bei Vereinen wie Chören oder Theatergruppen nur der erzieherische und freizeitliche Aspekt im Vordergrund stehe, handele es sich laut Bundesregierung nicht um eine Beschäftigung im klassischen Sinne.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 188 vom 26.03.2018
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