Bericht des KomJC
„Der Jugend-Check ist eine Erfolgsstory“

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) hat seinen zweiten Bericht „Jugendgerechte Gesetzgebung mit dem Jugend-Check. Eine Bilanz der 19. Legislaturperiode“ in einer digitalen Veranstaltung am 24. Februar 2022 der Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Margit Gottstein, vorgestellt und im Anschluss veröffentlicht. Staatssekretärin Gottstein betonte im Rahmen der Veranstaltung, dass sie sich mit aller Kraft dafür einsetzen werde, dass der Jugend-Check eine Fortsetzung erfährt.
25.02.2022

Die Staatssekretärin im BMFSFJ, Margit Gottstein, nahm den Bericht des KomJC im Rahmen einer digitalen Veranstaltung entgegen und nannte den Jugend-Check „eine Erfolgsstory“:
„Ich bin davon überzeugt, dass der Jugend-Check sowohl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – die Bundesländer schauen darauf und übernehmen das Instrument – als auch im internationalen Kontext Vorbildcharakter hat.“
Im Hinblick auf das Ende der aktuellen Förderperiode des KomJC mit Ablauf des Jahres 2022 machte sie deutlich: „Das ist wirklich ein funktionierendes Instrument und sollte aus meiner Sicht eine Fortsetzung finden.“ Dafür wolle sie sich mit aller Kraft einsetzen.
Mehr Wirksamkeit für den Jugend-Check durch höhere Verbindlichkeit
Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, dankte Staatssekretärin Gottstein für ihre Unterstützung für den Jugend-Check. Er wies darauf hin, dass der Jugend-Check perspektivisch mit einem höheren Grad an Verbindlichkeit eine noch stärkere Wirksamkeit entfalten könnte. Dies könne etwa umfassen, dass alle Gesetzentwürfe das KomJC verbindlich erreichen und die Jugend-Checks eine verbindliche Einspeisung in den Gesetzgebungsprozess erfahren: „Das würde den Belangen junger Menschen stärker Rechnung tragen“, so Prof. Ziekow.
Kerstin Hübner, Mitglied des Fachbeirats des KomJC und Leiterin Kooperation, Bildung, Innovation bei der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. hob den Jugend-Check als jugendpolitisches Leuchtturmprojekt sowie als Kernelement der Eigenständigen Jugendpolitik und der Jugendstrategie der Bundesregierung hervor. Sie betonte aus Sicht des gesamten Fachbeirats die Notwendigkeit, den Jugend-Check zu verstetigen: „Die Mitglieder im Fachbeirat sind überzeugt, dass es eine dauerhafte Förderung und Implementierung des Jugend-Checks braucht. Eine Institutionalisierung des Jugend-Checks ist notwendig.“
Junge Menschen teilten ihre Perspektive auf den Jugend-Check
Die Perspektive junger Menschen auf den Jugend-Check wurde von Mahmoud Haji und Natalie Haidar eingebracht. Beide waren Teilnehmende an jugend-audits, den Jugendbeteiligungsveranstaltungen des KomJC. Haidar und Haji berichteten von ihren Erfahrungen bei den audits und ihren Blick auf den Jugend-Check: „Der Jugend-Check ist gut für die Politik, weil es durch ihn mehr Wissen darüber gibt, wie sich Gesetze auf uns auswirken. Aber er ist auch sehr wichtig für die Demokratie, weil er unter jungen Menschen Interesse für die Politik weckt“, berichtete Haidar. Beide hoben hervor, dass sie besonders das Angebot des KomJC für junge Menschen mit jugendgerechter Webseite und Jugend-Check App schätzen. „Man braucht keine besonderen Deutschkenntnisse, um mitzubekommen, welche Gesetze gerade von der Politik verhandelt werden“, stellte Haji fest.

Zweiter Bericht zieht Bilanz aus 19. Legislaturperiode
Der zweite Bericht des KomJC blickt zurück auf die Erfahrungen mit jugendspezifischer Gesetzesfolgenabschätzung in der 19. Legislaturperiode. Zum ersten Mal wurden in diesen vier Jahren Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 geprüft. Insgesamt wurden dabei 543 Gesetzesvorhaben auf jugendrelevante Auswirkungen geprüft und 126 Jugend-Checks veröffentlicht. Der Jugend-Check hat damit deutlich zu einer Sensibilisierung von Politik und Verwaltung im Hinblick auf die eigenständige Lebensphase Jugend beigetragen und erhielt in der vergangenen Legislaturperiode Beachtung in den Ministerialverwaltungen sowie im Deutschen Bundestag. Dabei erhielt der Jugend-Check auch überparteilich positive Resonanz. Der Bericht wirft auch einen Blick auf bestehende Herausforderungen etwa im Hinblick auf die derzeitige Förderperiode bis Ende 2022 sowie auf Perspektiven für den Jugend-Check in der 20. Legislaturperiode.
Download und Informationen
Der zweite Bericht des KomJC „Jugendgerechte Gesetzgebung mit dem Jugend-Check. Eine Bilanz der 19. Legislaturperiode“ steht zum Download auf der Website des Jugend-Check zur Verfügung. Dort finden sich auch allgemeine Informationen zum Jugend-Check, bisherige Veröffentlichungen sowie aktuelle Meldungen.
Gedruckte Exemplare des zweiten Berichts versendet das KomJC auf Wunsch, dazu genügt eine E-Mail mit Angabe der Menge und der Adresse an: info@jugend-check.de
Zum Hintergrund: Der Jugend-Check
Der Jugend-Check ist die einzige begleitende Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland, welche im Gesetzgebungsprozess durch eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung durchgeführt wird. Träger des KompJC ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Erarbeitet wurde der Jugend-Check in einem partizipativen Prozess mit Expertinnen und Experten aus Jugendhilfe, Wissenschaft und Verwaltung. Das Instrument wird kontinuierlich weiterentwickelt durch Beratung des Fachbeirats und Jugend-Audits, in denen junge Menschen die Prüfkriterien und -praxis mit ihren Lebenswelten abgleichen.
Quelle: Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) vom 24.02.2022
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