Thüringen
Der Bund vertagt die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf weitere Jahre
Der Bund vertagt die inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf behält die Trennung von SGB VIII und IX bei. Thüringens Ministerin Schenk kritisiert die verpasste Reformchance und fordert mehr Ressourcen, Fachkompetenz, barrierefreie Verfahren für eine inklusive Jugendhilfe und ganzheitliche Unterstützung ohne Systemgrenzen.
27.08.2026
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG) beschlossen. Thüringens Jugend- und Familienministerin Katharina Schenk kritisiert den Gesetzentwurf insbesondere mit Blick auf die aus ihrer Sicht verpasste Chance, die seit mehr als 30 Jahren bestehende Aufteilung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen endlich zu überwinden.
Hierzu sagt Familien- und Jugendministerin Katharina Schenk:
„Seit mehr als 30 Jahren fordert die Fachwelt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Jetzt wäre die Chance gewesen, diese Reform endlich auf den Weg zu bringen. Stattdessen bleibt es bei der alten Zuständigkeitsaufteilung. Das ist enttäuschend – vor allem für die Kinder, Jugendlichen und Familien, die seit Jahren auf ein Hilfesystem warten, das sie als Ganzes in den Blick nimmt.“
Der Gesetzentwurf schafft keine gemeinsame Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen im SGB VIII. Damit bleibt die bisherige Trennung bestehen: Das SGB VIII gilt für Kinder und Jugendliche einschließlich derjenigen mit seelischen Behinderungen, während für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen weiterhin das SGB IX maßgeblich ist.
„Das Kind muss im Mittelpunkt stehen“
Aus fachlicher Sicht sprechen wesentliche Gründe für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe:
- Das Kind im Mittelpunkt: Entscheidend müssen Lebenssituation und Unterstützungsbedarf sein – nicht die Behinderung oder die Zuständigkeit eines Leistungssystems.
- Hilfen aus einer Hand: Weniger Schnittstellen und Zuständigkeitsfragen bedeuten verlässlichere Unterstützung für Kinder und Familien.
- Ganzheitliche Hilfeplanung: Erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe können gemeinsam betrachtet werden.
- Mehr Teilhabe: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen selbstverständlich Zugang zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe haben.
- Gleiche Rechte: Beteiligung, Selbstbestimmung und Kinderrechte müssen unabhängig von einer Behinderung gelten.
„Eine Behinderung ist ein Merkmal eines jungen Menschen. Sie darf aber nicht darüber entscheiden, in welchem Hilfesystem ein Kind landet. Entscheidend muss sein, was dieses Kind und seine Familie brauchen. Nicht die Zuständigkeit des Systems darf im Mittelpunkt stehen, sondern das Kind“,
so Schenk.
Erprobung statt flächendeckender Reform
Der Gesetzentwurf sieht ab dem 1. Januar 2028 lediglich eine Erprobung in einzelnen Kommunen vor. Diese soll bis zum 31. Dezember 2032 laufen. Erst danach könnten weitere Veränderungen folgen.
Hierzu Schenk:
„Wir brauchen nach 30 Jahren nicht noch einmal Jahre des Wartens. Natürlich muss eine solche Reform gut vorbereitet sein. Aber eine Erprobung bis Ende 2032 darf nicht zum Ersatz für die politische Entscheidung werden, die längst überfällig ist.“
Schenk betont zugleich, dass eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe mehr braucht als eine neue Zuständigkeitsregelung: ausreichend Personal und finanzielle Ressourcen, Fachkompetenz, barrierefreie Verfahren und eine gute Zusammenarbeit insbesondere mit Schule, Gesundheitssystem und Eingliederungshilfe.
Für Thüringen bleibe deshalb entscheidend, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren genutzt wird, um die bestehende Zuständigkeitszersplitterung tatsächlich zu überwinden.
Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie vom 13.08.2026
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