KJSG-Stellungnahme

DBSH sieht Verschlechterungen im Referentenentwurf zur SGB VIII-Reform

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) hat sich mit dem Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kritisch auseinandergesetzt und sieht ein Mehr an Verschlechterungen und Ineffizienzen im vorgelegten Gesetzesentwurf.

04.11.2020

Der Funktionsbereich Kinder- und Jugendhilfe des DBSH nimmt Stellung zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) und kommt zusammenfassend zu dem Schluss: "In einigen Bereichen beinhaltet der Gesetzentwurf sicher einige durchaus hilfreiche Verbesserungen oder doch zumindest Ansätze für eine zukünftige Weiterentwicklung. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält im Verhältnis dazu aber ein Mehr an Verschlechterungen und Ineffizienzen – die mit Sicherheit zu einer Dauerbeschäftigung mit Reformen zur Reform führen."

In der Bewertung des Gesetzesentwurf heißt es: „Entsprechend zeichnen sich, wie noch dargestellt wird, die nunmehr vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen vielerorts durch Praxisferne, große Unklarheit und Intransparenz aus. So werden häufig keine konkreten Normen gesetzt, vielmehr erfolgt ein Angebot an weitgehend offenen Interpretationsspielräumen. Damit ist der Entwurf zunächst ein „Ermöglichungsgesetz“ für den jeweiligen öffentlichen Jugendhilfeträger. Mit dem so veränderten Gesetz könnte, je nach Kassenlage und Professionalität durchaus im Sinne von Kindern, Jugendlichen und Familien gearbeitet werden, aber er könnte dazu genutzt werden, um ein anderes Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren und Leistungseinsparungen vorzunehmen. Dieser Bandbreite auf Seiten der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, steht im Gegensatz zu einem großen Misstrauen gegenüber den Fachkräften.

Erstaunlich ist auch, dass der Gesetzentwurf vollständig ausblendet, was an anderer Stelle bereits geregelt und vereinbart worden ist. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der schulische Ganztag (den man langfristig über die Schulstufen hinausdenken muss) wird nicht nur die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ändern. Zudem werden, ausgehend von dem jetzt schon kaum beherrschbaren Fachkräftemangel, bislang notwendige Qualitätsstandards als Motor zur kostenbegrenzenden Personalgewinnung genutzt werden. Damit stellt sich sehr unmittelbar die Frage, mit welcher Qualität und Qualifikation zukünftig in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet werden kann. Hinzu kommt, dass nach wie vor den in den ersten Gesetzentwürfen der vorigen Legislaturperioden vorgesehenen Zielsetzungen zumindest auf indirektem Weg gefolgt wird: Zunächst durchaus erfreulich zu lesenden Regelungen auf der einen Seite werden auf der anderen Seite keine konkreten Handlungs- und Finanzierungsverpflichtungen gegenübergestellt.

Die ausführliche Stellungnahme des DBSH (PDF, 126 KB) steht als Download zur Verfügung.

KJSG-RefE 2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.

Über den DBSH

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) ist der größte deutsche Berufs- und Fachverband für Soziale Arbeit und damit die berufsständische Vertretung der Sozialarbeiter_innen und Sozialpädagog_innen. Sitz des Berufsverbandes ist Berlin.

Quelle: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) vom 26.10.2020

Redaktion: Thekla Noschka

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