Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
DBJR gibt Einschätzung zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ab
Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ist beschlossen. Zu ausgewählten Punkten gibt der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) eine Einschätzung, weil sie Bedeutung für die praktische und/oder jugendpolitische Arbeit der Jugendverbände und -ringe haben. Diese Punkte sind im Information-Dokument aufgeführt.
19.07.2021
Im Information-Dokument wird als Effekt unter anderem beschrieben, dass durch das Gesetz die Mittel für den Kinder- und Jugendhilfe-Etat sicher deutlich steigen werden, der Anteil für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit aber im Verhältnis kleiner wird. Es darf in der Folge für unsere nicht zu weiteren Einsparungen innerhalb des Gesamtetats kommen. Durch das Zusammenführen der Hilfesysteme im SGB VIII (auch KJHG) wächst die Zahl der Träger/-innen im Feld der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt.
Die Information beschreibt die wesentlichen Änderungen für die Arbeit der Jugendverbände und -ringe. Sie enthält Einschätzungen zu jugendpolitischen Folgen und zu veränderten Definitionen.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring vom 09.07.2021
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