Bundesjugendkuratorium
Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt


Das Bundesjugendkuratorium weist in einem neu erschienenen Zwischenruf auf die Verantwortung des institutionellen Gefüges des Aufwachsens in seiner Gesamtheit hin, Kinder und Jugendliche vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Standards, Fachwissen und Konzepte müssen rechtlich verankert werden, damit dieser Schutz durchgängig und wirkungsvoll garantiert werden kann.
08.02.2021
Junge Menschen als Grundrechtsträger/-innen zu betrachten bedeutet auch, dass die Schutzrechte aller Kinder und Jugendlichen unabhängig der Lebenssituationen, in denen sie sich befinden, verwirklicht werden. Um Schutzrechte verwirklichen zu können, braucht es Infrastrukturen, die die Etablierung und Implementation von Schutzkonzepten unterstützen.
Schutz im institutionellen Gefüge des Aufwachsens
Die Sensibilisierung und die Entwicklung sowie nachhaltige Verankerung von Schutzkonzepten in Einrichtungen im institutionellen Gefüge des Aufwachsens hat einen doppelten Auftrag:
- Einerseits sind alle Fachkräfte, die mit jungen Menschen arbeiten, dahingehend zu sensibilisieren und fortzubilden, dass sie Kinder und Jugendliche mit den vorhandenen Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung bringen können, wenn diese sich im Fall von Gewalterfahrungen an sie wenden.
- Andererseits bedeutet diese Verantwortung auch, dass alle Akteur/-innen Konzepte zur Verwirklichung der Schutzrechte auch in ihren Einrichtungen selbst etablieren und Standards für ihren Verantwortungsbereich erarbeiten und einfordern.
Schutz vulnerabler Gruppen stärken
Kinder und Jugendliche sollten hierbei aktiv mit in den Erarbeitungsprozess der Konzepte eingebunden werden. Dabei müssen insbesondere auch junge Menschen mit Fluchterfahrungen, mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie Kinder und Jugendliche, die Diskriminierungen ausgesetzt sind, berücksichtigt werden.
Unterstützende Infrastrukturen etablieren
Zudem braucht es Räume und Ressourcen, um Aufarbeitungsprozesse zu ermöglichen. Die Stärkung der Selbstvertretung und Selbstorganisation Betroffener ist hierbei zentral. Auch der Schutz vor Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum muss bei der Ausarbeitung und Etablierung institutioneller Schutzkonzepte berücksichtigt werden.
Verantwortung aller jenseits instituioneller Grenzen
Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf Schutz vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Dem gesamten institutionellen Gefüge des Aufwachsens muss hierfür die notwendigen finanziellen, fachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um dahingehend präventiv, intervenierend und aufarbeitend handeln zu können.
Der gesamte Zwischenruf steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.
Über das BJK
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Quelle: Bundesjugendkuratorium (BJK), Deutsches Jugendinstitut e. V. vom 04.02.2021
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