Forderung

Das Ganztagsförderungsgesetz muss qualitativ hochwertig umgesetzt werden

Anlässlich der gemeinsamen Sitzung der Kultusministerkonferenz und der Jugend- und Familienministerkonferenz in Berlin fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen den kontinuierlichen Dialog mit der Praxis und Einbeziehung der Expertise der Fach-, Wohlfahrts- und Interessenverbände bei der Entwicklung eines wirkungsvollen Qualitätsrahmens.

31.10.2023

Viele Eltern warten seit langem auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt die stufenweise Einführung ab 2026, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf und wünscht sich die stärkere Verzahnung von Schule und außerschulischen Trägern. Dies unterstreicht Martin Bujard, Präsident der eaf:

„Mit Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung müssen Eltern auch die Sicherheit haben, dass diese verlässlich ist und Kinder nicht nur betreut, sondern die Ganztagsangebote auch qualitativ hochwertig sind. Die evangelischen Familienbildungsstätten sind z. B. hervorragende außerschulische Lernorte, die unbedingt in die Konzeption miteingebunden werden sollten.“

Nach Ansicht des evangelischen Familienverbandes muss beim Thema Kinderbetreuung auch über die Teilhabe vieler sozioökonomisch benachteiligter Familien und gesellschaftliche Aufstiegschancen geredet werden. Es müsse deutlich mehr Geld in die Hand genommen werden, um Eltern die Möglichkeit zu geben, Erwerbsarbeit nachzugehen und Kindern gute Zukunftschancen durch frühkindliche Bildungsangebote zu machen, so Bujard. „Beides ist notwendig: mehr, ganztägige und qualitativ bessere Betreuungsangebote für Kinder sowie mehr Geld durch eine echte Kindergrundsicherung, denn: Die Kinder sind unser aller Zukunft.“

Der gesamte Aufruf ist auf den Seiten der eaf abrufbar.

Quelle: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.10.2023

Redaktion: Sofia Sandmann

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