Inklusion
Bundesteilhabegesetz: Selbstbestimmt überall dabei sein
Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Dafür erhalten sie zukünftig mehr Unterstützung. Das Kabinett hat das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht.
29.06.2016
Mehr Teilhabe für Menschen mit einer Behinderung und mehr Unterstützung für eine individuelle Lebensplanung. Das ist das Ziel, das im Koalitionsvertrag für Menschen mit Behinderung formuliert wurde. Betroffenenverbände, Länder, Kommunen und Sozialpartner beteiligten sich im Vorfeld an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Es ging darum, das Teilhaberecht zu verbessern, das vor allem im Neunten Sozialgesetzbuch verankert ist.
Weniger Fürsorge, mehr Selbstbestimmung
Die Eingliederungshilfe wird reformiert. Sie wird stärker am Menschen ausgerichtet, der eine Behinderung hat. Die Philosophie heißt: heraus aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe – hin zu mehr Selbstbestimmung. Deshalb werden Einkommen und Vermögen im Sinne der Betroffenen besser berücksichtigt.
Reform der Eingliederungshilfe – mehr Selbstbehalt
Ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 25.000 Euro. Bis 2020 soll die Freigrenze auf 50.000 Euro angehoben werden. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet.
Ab dem vollständigen Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 werden Menschen mit Behinderungen dadurch über mehr Geld verfügen. Monatlich können das bis zu 300 Euro sein. Das erleichtert zum Beispiel einer Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt nachzugehen.
Die notwendige Unterstützung wird ausschließlich am individuellen Bedarf ausgerichtet. Das heißt, die Unterscheidung von Leistungen in ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe entfällt. Menschen mit Behinderungen können somit wählen, ob sie länger in ihrem vertrauten Umfeld und somit eigenen Wohnung leben wollen.
Mehr Teilhabe im Arbeitsleben
Menschen mit Behinderungen sollen leichter auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Sie können jetzt wählen, ob sie in einer Werkstatt bleiben, zu einem anderen Leistungsanbieter gehen oder auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln.
Arbeitgeber werden durch ein "Budget für Arbeit" unterstützt. Wenn sie Menschen mit wesentlicher Behinderung einstellen, erhalten sie Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent. Das gab es bisher nur in wenigen Bundesländern. Vom Amt werden die Kosten für die erforderliche Begleitung am Arbeitsmarkt übernommen. Das "Budget für Arbeit" ermöglicht damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten in den Werkstätten
Erstmals sollen im Herbst 2017 Frauenbeauftragte gewählt werden. Die Frauenbeauftragte vertritt die Anliegen der Frauen in den Werkstätten gegenüber der Werkstattleitung. Auch Werkstatträte erhalten mehr Rechte. Für besonders wichtige Angelegenheiten (z. B. Arbeitslohn) hat der Werkstattrat künftig ein Mitbestimmungsrecht.
Leistungen wie aus einer Hand
Künftig soll es nur noch einen Ansprechpartner geben, auch wenn mehrere Träger Hilfen zahlen. So können sich Menschen mit Behinderungen unabhängig beraten lassen, bevor sie eine Leistung beantragen. Damit kann der richtige Träger rechtzeitig ermittelt werden. Betroffene erhalten so schneller ihren Leistungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Zu den zentralen Prinzipien der UN-BRK zählt neben dem Schutz vor Diskriminierung insbesondere die "volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft" (Artikel 3 UN-BRK). Mit dem Bundesteilhabegesetz wird das deutsche Recht im Sinne der UN-BRK weiterentwickelt.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 28.06.2016
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