Bundestagsdebatte

Erschreckende Wissenslücken über die Profession Soziale Arbeit

In einer Bundestagsdebatte zum Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen zeigten sich Wissenslücken über deren Profession. Der DBSH kritisiert, dass das Vertrauensverhältnis zu Klient*innen als weniger schutzwürdig eingestuft wird als bei Ärzt*innen oder Anwält*innen, obwohl es Grundlage der Arbeit ist.

09.07.2026

Der DBSH verfolgt die parlamentarischen Beratungen mit großem Interesse, blickt jedoch mit erheblicher Sorge auf die Argumentationslinien weiter Teile der gestrigen Ausschussdebatte. Mehrfach wurde der Eindruck vermittelt, das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Adressat*innen sei weniger schutzwürdig als das von Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen oder Rechtsanwält*innen. Diese Sichtweise verkennt die Realität der täglichen Praxis grundlegend.

„Vertrauen ist kein angenehmer Nebeneffekt Sozialer Arbeit. Vertrauen ist ihre absolute Arbeitsgrundlage. Wer dieses Vertrauen gesetzlich schwächt, schwächt die Hilfesysteme unseres Landes nachhaltig“, kritisiert Anne Klotz vom Bundesvorstand

Tagtäglich sprechen Menschen in Krisen mit Sozialarbeiter*innen über hochsensible Lebenssituationen: über erlebte oder verübte Gewalt, Missbrauch, psychische Ausnahmezustände, Suchterkrankungen, Wohnungslosigkeit und tiefgreifende familiäre Konflikte. In der Realität sind Sozialarbeiter*innen oft die allerersten Fachkräfte, denen sich Betroffene überhaupt anvertrauen.

Als besonders irritierend sieht der Berufsverband, dass in Teilen der Debatte die Professionalität der Akteur*innen infrage gestellt wurde. Staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen verfügen über eine gesetzlich streng geregelte Qualifikation. Sie absolvieren ein wissenschaftliches Hochschulstudium inklusive gelenkter Praxisanteile und erfüllen die anspruchsvollen Kriterien der jeweiligen Landesgesetze zur staatlichen Anerkennung.

Der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit definiert die Disziplin unmissverständlich als eigenständige Wissenschaft und Profession mit einem fundierten Wissensbestand, eigener Methodik und einer verbindlichen Berufsethik. Wer Ärzt*innen oder Rechtsanwält*innen zutraut, verantwortungsvoll mit einem Zeugnisverweigerungsrecht umzugehen, muss begründen können, warum man dies den hochqualifizierten Fachkräften der Sozialen Arbeit abspricht.

Der DBSH weist in diesem Zusammenhang erneut auf einen eklatanten, systemischen Widerspruch hin: Sozialarbeiter*innen unterliegen bereits heute umfassenden strafrechtlichen Schweigepflichten (§ 203 StGB). Gleichzeitig können sie jedoch in gerichtlichen Verfahren dazu gezwungen werden, genau jene sensiblen Informationen offenzulegen, deren Schutz sie ihren Adressat*innen zuvor rechtlich und ethisch zusichern mussten. Diese massive Schutzlücke torpediert das professionelle Handeln.

Die aktuellen Beratungen im Rechtsausschuss bieten nun die historische Chance, diese gesetzliche Lücke endlich konsequent zu schließen. Dafür bedarf es jedoch einer fachlichen Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Praxis Sozialer Arbeit – anstelle von überholten, klischeehaften Vorstellungen. Der DBSH wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv und kritisch begleiten. Der Verband bietet allen demokratischen Fraktionen des Bundestages sowie den zuständigen Berichterstatter*innen ausdrücklich den direkten, fachlichen Austausch an. Wer über die Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit entscheidet, muss zwingend mit denjenigen sprechen, die täglich die Verantwortung für diese sensiblen Vertrauensbeziehungen tragen.

Quelle: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) vom 11.06.2026

Redaktion: Lena Gabert