Bildungsforschung
Bundesregierung will Bedarfssätze und Freibeträge der Ausbildungsförderung erhöhen
Berlin: (hib/SPL/MIK) Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge in der Ausbildungsförderung einbringen. In ihrer Unterrichtung über den 18. Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (17/485) teilt sie mit, dass der Gesetzentwurf die Sicherung des Förderungsniveaus regeln und Vorschläge für den inhaltlichen Änderungsbedarf im BAföG beinhalten soll.
05.02.2010
Bei der Berechnung der Ausbildungsförderung halte die Bundesregierung weiterhin am "System der grundsätzlich einkommensabhängigen Sozialleistung" fest. Der Beirat für Ausbildungsförderung begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung die Bedarfssätze und Freibeträge im Jahr 2010 zu erhöhen. In seiner Stellungnahme weist er dennoch darauf hin, dass zukünftig gebotene Erhöhungen zeitnah vorzunehmen seien.
Laut Unterrichtung wird die Studienanfängerquote von 370.000 im Jahr 2003 auf voraussichtlich 488.000 im Jahr 2011 ansteigen. Die Anzahl der geförderten Studenten habe sich im Vergleich zu 2007 leicht auf 333.000 im Jahr 2008 erhöht. Damit liege die Gefördertenquote für 2008 bei 24,4 Prozent. Die Zahl der geförderten Schüler sei allerdings 2008 gegenüber dem Vorjahr leicht gefallen. Insgesamt haben im Jahr 2008 82.137 Auszubildende einen Darlehensvertrag mit der KfW Bankengruppe abgeschlossen, heißt es in dem Bericht. Aus den Zahlen über die laufenden Darlehensverträge schließt die Bundesregierung, dass Auszubildende die Darlehen primär in Anspruch nehmen, wenn eine anderweitige Finanzierung nicht oder nur schwer möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700485.pdf
Quelle: Deutscher Bundestag
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