Sozialpolitik
Bundesjugendring kritisiert Benachteiligung junger Menschen bei neuer Grundsicherung
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) blickt mit Sorge auf die Auswirkungen auf junge Menschen der zum 01. Juli 2026 in Kraft tretenden Reform der Grundsicherung. Die Neuregelungen treffen junge Menschen in besonderem Maße, etwa die Hälfte der Leistungsbeziehenden ist derzeit unter 30 Jahre alt. Die geplanten Änderungen setzen vor allem junge Menschen, die oft in Übergängen sind, stärker unter Druck, statt sie wirksam zu unterstützen.
29.06.2026
Besonders deutlich wird die Benachteiligung junger Menschen bei den Vermögensregelungen: Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sollen Leistungsbeziehende künftig lediglich ein Schonvermögen von 5.000 Euro behalten dürfen. Ab dem 31. Lebensjahr verdoppelt sich dieser Betrag auf 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr steigt er auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 20.000 Euro. Damit stünde jungen Menschen unter 30 nur die Hälfte des Schonvermögens zu, das bereits ab 31 Jahren gilt.
Gleichzeitig entfällt die bisherige Karenzzeit. Vermögen würde damit bereits bei Antragstellung geprüft – auch dann, wenn Menschen nur kurzfristig – z.B. beim Übergang ins Berufsleben - auf Grundsicherung angewiesen sind. Das erhöht den bürokratischen Aufwand und kann junge Menschen zusätzlich belasten.
Aus Sicht des Bundesjugendrings ist das ein falsches Signal. Viele junge Menschen bauen sich erste Rücklagen mühsam auf. Wenn sie im Leistungsbezug zunächst auf diese Ersparnisse zurückgreifen müssen, wird finanzielle Eigenständigkeit erschwert statt gestärkt. Die Reform setzt damit einen Fehlanreiz: Sie kann junge Menschen davon abhalten, überhaupt Vermögen aufzubauen. „Mit Generationengerechtigkeit hat das nichts zu tun. Wer junge Menschen gegenüber älteren Leistungsberechtigten schlechterstellt, kann nicht von Generationengerechtigkeit sprechen“, erklärt Lena Bloemacher, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings.
Kritisch bewertet der Bundesjugendring auch die geplante Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs. Jobcenter sollen Leistungsberechtigte künftig wieder vorrangig in Arbeit vermitteln, bevor Weiterbildungen, Umschulungen oder andere Fördermaßnahmen greifen. Zwar kann es für Menschen unter 30 Jahren Ausnahmen geben, wenn durch eine Förderung langfristig bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Diese Ausnahme ist jedoch nur als Kann-Regelung ausgestaltet und hängt damit vom Ermessen der Behörden ab.
Aus Sicht des Bundesjugendrings müssen gerade bei jungen Menschen Qualifizierung, Begleitung und nachhaltige Perspektiven im Mittelpunkt stehen. Wer junge Menschen vorschnell in niedrigqualifizierte oder schlecht bezahlte Arbeit vermittelt, riskiert langfristig unsichere Erwerbsbiografien. Gerade junge Menschen, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, die Unterstützung beim Übergang in Ausbildung oder Arbeit brauchen oder sich in herausfordernden Lebenslagen befinden, brauchen passgenaue Förderung statt kurzfristigen Vermittlungsdruck.
„Junge Menschen brauchen verlässliche Unterstützung und Perspektiven – keine Politik, die Druck und Existenzängste verstärkt. Gerade in Übergangsphasen müssen Qualifizierung, Begleitung und individuelle Förderung Vorrang haben. Die Grundsicherung darf junge Menschen nicht in kurzfristige Beschäftigung drängen, sondern muss Wege in eine eigenständige und sichere Zukunft eröffnen.“
erklärt Bloemacher.
Besonders problematisch sind zudem die geplanten Verschärfungen bei Sanktionen. Bereits bei der ersten Pflichtverletzung sollen Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden können. Auch ein vollständiger Wegfall von Leistungen bleibt möglich. Davon können grundsätzlich auch Minderjährige betroffen sein, da junge Menschen ab 15 Jahren im SGB II als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten.
Der Bundesjugendring warnt davor, Kinder und Jugendliche einer Sanktionslogik auszusetzen, die ihre Existenzsicherung gefährdet. Minderjährige dürfen nicht direkt oder indirekt von vollständigen Leistungskürzungen betroffen sein. Die Sicherung ihres Existenzminimums ist staatliche Verantwortung. Sanktionen können gerade bei jungen Menschen bestehende Problemlagen verschärfen: Sie können zu Verschuldung führen, den Kontakt zu Unterstützungsstrukturen abbrechen lassen oder gar zu Obdachlosigkeit führen und dazu beitragen, dass junge Menschen kurzfristig niedrigqualifizierte Arbeit aufnehmen, statt eine nachhaltige Perspektive zu entwickeln.
„Kinder und Jugendliche dürfen nicht Adressat*innen einer Sanktionslogik werden, die Dinge sanktioniert, die sie weder kontrollieren noch beeinflussen können“, stellt Sophie Schmitz, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings, klar. „Statt Sanktionen braucht es insbesondere bei jungen Menschen niedrigschwellige Unterstützung, verlässliche Begleitung und Hilfsangebote.“
Der Bundesjugendring fordert, die Auswirkungen der Reform auf junge Menschen deutlich stärker in den Blick zu nehmen. Soziale Sicherheit, Qualifizierung, Schutz vor Armut und nachhaltige Perspektiven müssen im Zentrum der Grundsicherung stehen – nicht Druck, Sanktionen und die Benachteiligung junger Menschen.
Die geplanten Regelungen reihen sich in ein bekanntes Muster ein: Junge Menschen und die spezifischen Auswirkungen, die Gesetze oft auf diese Altersgruppe haben, werden in Gesetzgebungsprozessen häufig nicht mitgedacht, obwohl politische Entscheidungen ihre Lebenslagen, Übergänge und Zukunftschancen unmittelbar prägen. Eine Grundsicherung, die ihrem Anspruch gerecht werden will, muss soziale Sicherheit, Qualifizierung, Schutz vor Armut und nachhaltige Perspektiven in den Mittelpunkt stellen.
©
Dieser Artikel wurde am 09.06.2026 beim Deutschen Bundesjugendring erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.
Materialien zum Thema
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Armutssensible Haltung im Schulkontext
-
Webangebot / -portal
Mission magisches Tagebuch, ein Abenteuer-Mutmach-Podcast der ARD
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Appell an BAföG-Ämter
-
Zeitschrift / Periodikum
Zukunft auf der Kippe - Jugendsozialarbeit mit jungen Menschen in prekären Lebenslagen
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Forderungen zur Europawahl 2024