Ganztagsbildung
Bundesjugendkuratorium: Für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
In seiner aktuellen Stellungnahme fordert das Bundesjugendkuratorium (BJK) dazu auf, bei der geplanten Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung insbesondere die Kinderrechte zu stärken und Bildungsqualität für alle zu gestalten. Gerade die letzten Monate während der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist.
15.09.2020
Die geplante Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 ist aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) ein wichtiges Signal der Politik, für und mit Kindern sowie Eltern eine verlässliche Bildung zu gestalten und den Ganztag qualifiziert auszubauen. Ein pädagogisch gut konzipierter Ganztag ist eine Chance für eine gerechtere Gestaltung der Lebensbedingungen von Kindern und Familien, für die Stärkung der Rechte von Kindern und für mehr Bildungsqualität.
Vision für einen kindgerechten Ganztag entwerfen
Deshalb ist es aus Sicht des BJK gerade jetzt wichtig, festgefahrene Diskussionen zu überwinden, ein wechselseitiges Verständnis füreinander zu entwickeln sowie eine gemeinsame Vision für einen kindgerechten Ganztag zu entwerfen. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kann hierfür allen Akteuren als gemeinsame rechtliche und normative Referenz dienen. Um die Komplexität der Situation und die damit verbundenen Herausforderungen zu veranschaulichen, geht die Stellungnahme darauf ein, welche Akteure mit welchen Interessen am Ganztag „ziehen" und in welchen Spannungsfeldern sie sich dabei bewegen.
Kinder auf allen Ebenen aktiv an der Gestaltung beteiligen
Vor diesem Hintergrund fordert das BJK dazu auf, die bislang kaum gehörte Interessensgruppe der Kinder, viel stärker als bisher, in die Diskussionen zum Ganztag einzubeziehen und sie auf allen Ebenen aktiv an der Gestaltung, der an sie gerichteten Angebote, zu beteiligen. An den bereits im September 2019 erschienenen Zwischenruf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter anknüpfend, formuliert das BJK notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann.
Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit.
Über das Bundesjugendkuratorium
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 14.09.2020
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