Deutscher Städtetag
Bund muss bei Kitaförderung nachlegen – Sprachförderung langfristig absichern
Die ostdeutschen Städte fordern vom Bund eine langfristige und verlässliche Beteiligung an den Kosten der Kindertagesbetreuung und der frühkindlichen Bildung. Das geplante 3. Kita-Qualitäts- und Teilhabegesetz setzt zwar mit dem Thema Sprachförderung den richtigen Schwerpunkt, stellt aber gleichzeitig keine zusätzlichen Mittel für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung.
19.09.2024
Ostdeutsche Städte erwarten langfristige Kosten-Beteiligung an Kindertagesbetreuung und frühkindlicher Bildung.
Dazu erklärte Simone Borris, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg, bei der Konferenz der ostdeutschen Städte im Deutschen Städtetag in Magdeburg:
„Es ist gut, dass sich der Bund auch weiterhin deutschlandweit mit zwei Milliarden Euro pro Jahr an der Weiterentwicklung von Kitas beteiligen will. Allerdings ist das vom Kabinett im vergangenen Monat beschlossene 3. Kita-Qualitäts- und Teilhabegesetz auch das dritte dieser Gesetze in Folge, das die Beteiligung des Bundes wieder nur befristet auf zwei Jahre zusagt. Eine befristete Förderung folgt auf die nächste – das ist nicht das, was die Städte und die Kitaträger für eine verlässliche Planung brauchen.“
Bund muss sich an steigenden Kosten beteiligen
Bereits in der Vergangenheit hatte der Bund seit 2019 zwei Milliarden Euro pro Jahr für die Kita-Qualität beigesteuert. Die Städte hatten mehrfach gefordert, diese Mittel zu dynamisieren. Denn Personal- und Betriebsausgaben für die Kindertageseinrichtungen steigen stetig, die finanzielle Unterstützung des Bundes hingegen bleibt gleich.
Borris forderte:
„Die öffentlichen Betriebsausgaben für die Kindertagesbetreuung liegen bundesweit inzwischen bei jährlich mehr als 43 Milliarden Euro. Das wird ganz überwiegend von Kommunen und Ländern finanziert. Der Bund sollte seinen Beitrag auf jeden Fall erhöhen und mindestens an die steigenden Kosten anpassen“
Sprachförderung ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration
Mehr Mittel braucht es außerdem für die Sprachförderung an Kitas. Das erfolgreiche Förderprogramm „Sprach-Kitas“ des Bundes war 2023 ausgelaufen. Der Bund hatte in Aussicht gestellt, die Sprachförderung an Kitas künftig über das Kita-Qualitätsgesetz zu finanzieren. Das jetzt vorgelegte 3. Kita-Qualitäts- und Teilhabegesetz des Bundes setzt zwar inhaltlich einen Schwerpunkt auf die Sprachförderung. Mehr Mittel für diese Aufgabe gibt es aber nicht.
„Alle sind sich einig: Integration beginnt mit dem Erlernen der deutschen Sprache – und das möglichst früh. Immer mehr Kinder in unseren Städten wachsen in Familien auf, in denen kein Elternteil Deutsch spricht. Nichts ist besser für den Bildungserfolg und die gute Integration dieser Kinder als möglichst frühe Sprachförderung. Dafür brauchen wir künftig auf jeden Fall mehr Mittel“,
erklärte Simone Borris.
Da das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ausgelaufen ist und die Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz nicht angehoben wurden, heißt das im Klartext: Vom Bund gibt es aktuell kein zusätzliches Geld mehr für Angebote und Projekte zur frühkindlichen Sprachförderung in Kitas. Für das Jahr 2024 waren nach dem Auslaufen des Bundesprogramms in vielen Fällen die Länder bei der Finanzierung eingesprungen. Aus Sicht der ostdeutschen Städte ist die frühkindliche Sprachförderung künftig eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft finanziert sein sollte. Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass entsprechende Angebote in Kitas vor Ort langfristig gesichert sind.
Quelle: Deutscher Städtetag vom 11.09.2024
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