Save The Children
Bei Reformen der Grundsicherung Rechte von Kindern beachten
Der Deutsche Bundestag diskutiert im Januar 2026 die Gesetze zur Grundsicherung und zu Leistungen für ukrainische Geflüchtete, die erhebliche Auswirkungen auf Kinder haben. Kritiker*innen fordern, dass die Rechte und Bedürfnisse von Kindern im Gesetzgebungsprozess stärker berücksichtigt werden, um deren Teilhabe und gesundes Aufwachsen zu sichern.
26.01.2026
Am 15.01.2026 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung sowohl das 13. SGB II-Änderungsgesetz zur Einführung der sogenannten neuen Grundsicherung als auch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz. Es soll den Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter vom SGB II ins Asylbewerberleistungsgesetz umsetzen. Beide Vorhaben betreffen die Teilhabechancen von Kindern in gravierender Weise.
Zu den Änderungen im SGB II kommentiert Eric Großhaus, Kinderarmuts-Experte bei Save the Children Deutschland:
„Verbesserungen für Kinder? Fehlanzeige! Im Gesetzentwurf der Bundesregierung sucht man vergeblich nach Maßnahmen, die die Teilhabechancen von Kindern verbessern und ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Im Gegenteil: Die noch schärferen Sanktionsmöglichkeiten werden massive negative Auswirkungen auf Kinder in den betroffenen Familien haben. Der vorliegende Entwurf muss im
parlamentarischen Verfahren dringend geändert werden. Die Rechte und Bedarfe von 1,8 Millionen Kinder im SGB II müssen in den Mittelpunkt rücken und Sanktionen in Haushalten mit Kindern ausgeschlossen werden. Stattdessen sollten zum Beispiel die Regelbedarfe angemessen erhöht und sichergestellt werden, dass Bildungs- und Teilhabeleistungen von allen Kindern in Anspruch genommen werden können.“
Zum Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter kommentiert Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children Deutschland:
„Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert und grenzt Kinder und ihre Eltern aus. Es widerspricht grundsätzlichen Kinderrechten und damit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Mit dem erzwungenen Wechsel verschlechtert sich die Lebenssituation der nach Deutschland geflüchteten ukrainischen Kinder und ihrer Familien massiv. Ein menschenwürdiges Leben ist mit den im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Leistungen nicht möglich. So würden schutzsuchende ukrainische Kinder nur noch eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem erhalten und künftig gegenüber anderen in Deutschland lebenden Kindern benachteiligt werden. Auch Leistungen für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt sollen reduziert werden. Statt Kürzungen braucht es Leistungen, die Kindern ein gutes Ankommen, Teilhabe und Bildung ermöglichen – unabhängig von ihrer Herkunft.“
Save the Children fordert bei allen anstehenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung die vorrangige Berücksichtigung des Wohls von Kindern gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu gehört insbesondere der Zugang von Kindern zu einem einheitlichen Leistungssystem – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Eine für alle Kinder gleichermaßen geltende Kindergrundsicherung sollte das perspektivische Ziel von Reformen des Sozialstaates sein. Save the Children ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung, das sich seit 2009 für dieses Ziel stark macht.
Quelle: Save the Children vom 15.01.2026
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