Hilfen zur Erziehung

BKE nimmt Stellung zur SGB VIII-Reform

Die erste Arbeitsfassung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Novellierung des SGB VIII liegt seit 23.08.2016 vor. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (BKE) begrüßt ausdrücklich den Reformansatz einer inklusiven Jugendhilfe, formuliert aber Diskussionsbedarf zum vorliegenden Entwurf.

26.09.2016

In einer Stellungnahme vom 26.09.2016 warnt die BKE vor den unerwünschten Folgen einer übereilten Reform und fordert eine breite fachliche sowie innerverbandliche Diskussion zur SGB VIII-Novelle ein, die in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe verankert ist.

Es geht insbesondere um den Erhalt und Ausbau verbindlicher Rechtsansprüche für Eltern und Kinder (bzw. Jugendliche) sowie die angemessene Ausfinanzierung bedarfsgerechter und frühzeitiger Beratungs- und Unterstützungsangebote. In diesem Zusammenhang formuliert die BKE einige Kernpunkte zur Überarbeitung der Gesetzesvorlage für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.

Kernpunkte für den weiteren Reformprozess

  • Die weitgehende Sicherung der Erziehungsberatung und ihrer Rahmenbedingungen in einem reformierten SGB VIII wird ebenso ausdrücklich begrüßt wie die Umsetzung der Inklusion.
  • Der Wechsel der Anspruchsinhaberschaft von den Eltern auf das Kind sollte grundlegend kritisch überdacht werden unter Einbeziehung bzw. zugunsten einer familienbezogenen Sichtweise.
  • Der individuelle Rechtsanspruch auf geeignete und notwendige Unterstützungsleistungen für Kinder und Eltern muss erhalten bleiben. Gleichzeitig sollte der Anspruch auf spezifische elternorientierte Leistungen, die auf individuelle, nicht nur allgemeine Fragen der Erziehung und Entwicklung ausgerichtet werden. Dabei sollte der Begriff Erziehung nicht hinter dem Begriff Entwicklung zurückstehen.
  • Bedarfsermittlung und Leistungsplanung sollten in einem wechselseitigen und vertrauensvollen Miteinander mit professioneller Beziehungsgestaltung und fachlichem Hintergrund etabliert werden.
  • Eine Ausweitung sozialrechtlicher Finanzierungsformen sollten der Niedrigschwelligkeit der jeweiligen Angebote entsprechen und die Trägerpluralität erhalten.

<link http: www.afet-ev.de aktuell sgb-viii-reform pdf-sgb-viii-reform-2016 external-link-new-window als pdf auf den seiten von>Zum Download der Stellungnahme (PDF, 3,3 MB)

<link http: www.bke.de external-link-new-window der>Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.

Quelle: Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. vom 26.09.2016

Redaktion: Anne Ware

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