Fachbeitrag

Bisher wenig Effekte der sogenannten Ausbildungsgarantie

Die Ausbildungsgarantie wurde 2023 als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung eingeführt, um jungen Menschen bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu ermöglichen. Im Fachbeitrag erläutert Susanne Nowak die Inhalte der Regelung und beschreibt erste Erfahrungen und Einschätzungen aus Sicht der Jugendsozialarbeit.

19.06.2025

Die Krise auf dem Ausbildungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Obwohl Betriebe und Behörden einen massiven Nachwuchsmangel beklagen und Auszubildende suchen, münden immer weniger Ausbildungssuchende in Ausbildung bzw. finden nicht den von ihnen gewünschten Ausbildungsplatz. Das Vorhaben der letzten Bundesregierung, eine Ausbildungsgarantie für alle junge Menschen gesetzlich zu verankern, wurde folglich von der Jugendsozialarbeit sehr begrüßt. Damit erfüllten sich jahrelange Forderungen der Jugendsozialarbeit auf ein Ausbildungsangebot für alle jungen Menschen, einer „Ausbildung für alle“.

Im nachfolgenden Fachbeitrag „Bisher wenig Effekte der sogenannten Ausbildungsgarantie“ erläutert Susanne Nowak, Bundesreferentin bei IN VIA Deutschland e.V. im Netzwerk der BAG KJS, die im Juni 2023 verabschiedete Ausbildungsgarantie als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung (AWBG) und analysiert deren bisherige Wirkung und Nutzen aus Sicht der Jugendsozialarbeit.

Der Fachbeitrag als Teil der Publikationsreihe „Blickwinkel der Jugendsozialarbeit“ (PDF: 330 KB) kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Katholische Jugendsozialarbeit vom 30.05.2025

Redaktion: Celine Richter