Ausbildungsförderung

Bildungsgewerkschaft fordert früheren Beginn des BAföG-Notfallmechanismus

Mit Blick auf die Beratung der 28.BAföG-Novelle im Bildungs- und Forschungsausschuss des Bundestages hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Bundestag zu einer Umgestaltung des geplanten ‚Notfallmechanismus‘ aufgefordert. Ansonsten müssten viele Studierende und Schüler:innen, angesichts der bevorstehenden Energiekrise, bereits im kommenden Wintersemester Notlagen befürchten.

30.09.2022

Der mit der 28. BAföG-Novelle geplante Notfallmechanismus war die Antwort der Bundesregierung auf die unzureichende Unterstützung der Studierenden und Schüler:innen in der Corona-Pandemie. Viele hätten im Lockdown ihre Jobs verloren, die von der damaligen Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) angebotene Überbrückungshilfe habe viele Bedürftige nicht erreicht. Es sei zu begrüßen, dass der Kreis der BAföG-Berechtigten künftig bei einer bundesweiten Notlage erweitert werden kann. Dass diese aber nur dann ausgerufen werden könne, wenn der ‚Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten‘ zusammenbricht, greife laut Andreas Keller, dem stellvertretenden GEW-Vorsitzenden und Hochschulexperten, jedoch zu kurz. Auch eine dramatische Steigerung der Lebenshaltungskosten durch die Energiekrise könne viele Studierende und Schüler:innen in Not stürzen. Der geplante Notfallmechanismus müsse daher bereits im kommenden Wintersemester in Gang gesetzt werden und das Parlament jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, mahnte Keller.

Die zum Wintersemester in Kraft tretende Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze um 5,75 Prozent reiche laut dem Hochschulexperten nicht einmal dazu aus, die bei acht Prozent liegende Inflationsrate auszugleichen. Die überwältigende Mehrheit der Studierenden und Schüler:innen würden dahingehend in die Röhre schauen, weil sie bei der Ausbildungsförderung ohnehin leer ausgehen. Auch die von der Ampelkoalition in Aussicht gestellte Energiepauschale von 200 Euro werde nicht verhindern, dass viele ihre Miete und Heizkosten nicht mehr zahlen können.

„Darüber hinaus muss Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) rasch einen Gesetzentwurf für die 29. BAföG-Novelle vorlegen“, betonte der GEW-Vize. „Das BAföG muss weiter erhöht werden in Richtung des steuerlichen Existenzminimums von 1.200 Euro. Die Koalition muss ihr Versprechen einlösen, das BAföG ‚elternunabhängig(er)‘ zu machen und den Darlehensanteil zu senken. Das Schülerinnen- und Schüler-BAföG an allgemeinbildenden Schulen muss endlich wieder eingeführt werden“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte.

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 21.09.2022

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