Freiwilliges Engagement

Bildungsfreistellung in Baden-Württemberg ohne Wenn und Aber

Der Landesjugendring Baden-Württemberg vermisst in der aktuellen Debatte um das Bildungszeitgesetz („Bildungsurlaub“) den Blick auf die Chancen für die Gesellschaft und den Nutzen der Bildungszeit für die Arbeitgeber.

20.08.2014

„Dass Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid Einschränkungen unter anderem für Qualifizierungen zum Ehrenamt vornehmen will, ist bedenklich und konterkariert die unlängst vom Landeskabinett beschlossene Landesengagementstrategie“, moniert Kai Mungenast, stellvertretender Vorsitzender des Landesjugendrings.

Die baden-württembergischen Arbeitgeberverbände hatten zuletzt erklärt, dass sie für Weiterbildungen, die ihnen selbst scheinbar keinen unmittelbaren Nutzen bringen, auch nicht bezahlen wollen. Darunter fallen nach deren Meinung auch Fortbildungen fürs Ehrenamt.
„Jedes Unternehmen hat auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Zu behaupten, man könne sozialen Problemen allein mit mehr betrieblichen Ausbildungsangeboten zu Leibe rücken, ist kurzsichtig“, so Mungenast. „Gerade bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit werden Kompetenzen vermittelt, die für die Gesellschaft und für die Betriebe von Nutzen sind. Sie erhöhen die sozialen, kommunikativen und kreativen Potentiale der Beschäftigten. Ehrenamtlich Aktive sind in der Regel auch im Beruf überdurchschnittlich engagiert.“

Die Jugendverbände und -ringe in Baden-Württemberg haben außerdem Qualitätsstandards erarbeitet und sich verpflichtet, diese bei Schulungen für die ehrenamtliche Tätigkeit einzuhalten. Damit wollen sie für ein einheitliches hohes Niveau dieser Schulungen sorgen. Die Ankündigung von Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid, er wolle „sorgfältig definieren, was unter Qualifizierung zum Ehrenamt zu verstehen ist“, betrachtet Mungenast daher kritisch: „Einschränkungen, was nun unter ‚Bildung‘ zu verstehen ist, laufen dem Grundgedanken der Bildungsfreistellung zuwider. Es soll ja schließlich nicht nur freie Zeit da sein, sich zu bilden – jeder sollte frei entscheiden können, für welche Art der Bildung er oder sie diese Zeit einsetzt. Und wer sich für ehrenamtliches Engagement – zumal in der Jugendarbeit – fit macht, entwickelt seine persönlichen und sozialen Kompetenzen frei von einseitigen Verwertungsinteressen. Dieses Prinzip wird auch im achten Sozialgesetzbuch hervorgehoben und darf nicht unter die Räder des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums geraten.“

Die Bundesrepublik hatte sich bereits 1974 in einem Übereinkommen mit der International Labour Organisation (ILO) dazu verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub von fünf Tagen einzuführen. Die meisten Bundesländer haben in den vergangenen 40 Jahren nach und nach Bildungsfreistellungsgesetze eingeführt. „Es wird Zeit, dass Baden-Württemberg nachzieht, und zwar ohne Wenn und Aber“, fordert Mungenast.

Die Qualitätsstandards für die Ausbildung zum/zur JugendleiterIn in BW können hier abgerufen werden: <link http: www.ljrbw.de _blank external-link-new-window external link in new>www.ljrbw.de/Arbeitshilfen#juleicastandards
Mehr Infos unter www.ljrbw.de/juleica

Zum Weiterlesen:

<link http: www.vhs-bw.de presse des vhs-verbands bw als>Pressemitteilung des VHS-Verbands BW: “Keine abstrakte Unterscheidung zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung.”

<link http: www.lfrbw.de pressemitteilungen des landesfrauenrats>Pressemitteilung des Landesfrauenrats BW: “Bildungszeit zur Stärkung der gesellschaftlichen und demokratischen Teilhabe von Arbeitnehmerinnen in Baden-Württemberg!”

Quelle: Landesjugendring Baden-Württemberg, Kai Mungenast

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