Familienforschung

Bildungs- und Teilhabepaket kommt gut an

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im aktuellen "Monitor Familienforschung" die Evaluation des Bildungs- und Teilhabepakets für Familien im Kinderzuschlag veröffentlicht.

17.04.2013

Ergebnis: Rund 90 Prozent der Eltern sehen das Bildungs- und Teilhabepaket als sinnvolles Instrument an. Mehr als 80 Prozent der Eltern, die Leistungen beantragt haben, sind überzeugt, dass sie ihre Kinder dadurch besser fördern können. Das Paket wird von den Eltern überwiegend (rund 70 Prozent) als Instrument wahrgenommen, das an der richtigen Stelle ansetzt und ihren Kindern tatsächlich hilft. Mit 90 Prozent fühlen sich fast alle nutzenden Familien finanziell entlastet und erhalten mehr Spielraum, um ihre Kinder zu fördern.

"Heute nutzen fast 80 Prozent der Familien mit Kinderzuschlag diese neue, zielgenau auf die Förderung der Kinder ausgerichtete Leistung. Das ist ein großer Erfolg", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Damit hat sich mein Einsatz gelohnt, das Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur für Kinder in der Grundsicherung oder Sozialhilfe vorzusehen, sondern auch den Familien mit geringen Einkommen im Kinderzuschlag und Wohngeld zu ermöglichen."

Weiterhin zeigt der "Monitor Familienforschung", dass der Kinderzuschlag als Familienleistung geschätzt und Leistungen der Grundsicherung vorgezogen wird. Der Kinderzuschlag erreicht häufig Familien mit mehr als zwei Kindern (48 Prozent der Nutzer) und wird meist nur vorübergehend bezogen, wenn die Kinder noch klein sind. In dieser Zeit ist der Kinderzuschlag mit seinen bis zu 140 Euro pro Kind für die Familien aber von hoher Bedeutung für ihre wirtschaftliche Stabilität. Der Sprung aus dem Kinderzuschlag gelingt am häufigsten, wenn auch die Mutter eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat.

Das Bundesfamilienministerium hat die Einführung und weitere Entwicklung dieser neuen Leistung wissenschaftlich begleitet. In einer Panelstudie wurden dieselben Familien zu drei verschiedenen Zeitpunkten nach Nutzung, Wirkung und Bewertung befragt. Danach können nun fast alle Kinder an eintägigen Schul- und Kitaausflügen teilnehmen, und der Verzicht auf Nachhilfe, mehrtägige Ausflüge und das gemeinsame Mittagessen wird um bis zu 70 Prozent vermindert.
Im März 2011 sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt worden, um Bildung und gesellschaftliches Mitmachen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder im Sozialrecht stärker zu berücksichtigen. Das Paket umfasst eintägige Schul- und Kita-Ausflüge, mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten, den persönlichen Schulbedarf, die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Schule, außerschulische Lernförderungen (Nachhilfe), einen Zuschuss zur Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung sowie die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel durch Besuch einer Musikschule, Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Teilnahme an Kursen.

Weitere Informationen finden Sie bei uns im Internet unter <link http: www.bmfsfj.de _blank external-link-new-window external link in new>www.bmfsfj.de.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend vom 17.04.2013

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