Kinder- und Jugendarbeit
Berlin: Sonderausschreibung der Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte, die in Berlin realisiert werden. Insbesondere Projekte zu den Themen Nationalsozialismus, SED-Diktatur, Kolonialismus, Migrations- und Demokratiegeschichte sind förderfähig.
16.11.2017
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen, Vereine, fachspezifische Interessengemeinschaften sowie Einzelpersonen. Ziel ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins Projekte gegenwartsbezogener historischer Bildungsarbeit zu fördern.
Bewerbungsmodalitäten
Gefördert werden Projekte, die im bisherigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden konnten (insbesondere kooperative Projekte freier Berliner Kulturschaffender und landesgeförderter Einrichtungen).
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Ende Februar 2018. Die Projekte müssen bis 31.12.2018 realisiert werden.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem <link https: www.berlin.de sen kultur foerderung foerderprogramme projektfonds-zeitgeschichte-und-erinnerungskultur external-link-new-window und>Informationsblatt auf den Seiten der Senatsverwaltung entnommen werden.
Über die Auswahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät der Historische Beirat beim Senator für Kultur und Europa.
Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.
<link https: fms.verwalt-berlin.de egokuef external-link-new-window online-formular>Link zum Online-Formular
Die Bewerbungsfrist endet am 09. Januar 2018 um 18:00 Uhr.
Kontakt
Bei Rückfragen: Annett Fiedler
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030 902 28 769
Quelle: Berliner Senatskanzlei für Kultur und Europa vom 15.11.2017
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